Rheinpfalz Staatsanwalt: Keine Anzeige gegen Ex-OB

Im Zuge der Detektiv-Affäre im städtischen Baubetriebshof (BBH) sehen sich jetzt ein Abteilungsleiter im Homburger Rathaus sowie der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) Vorwürfen ausgesetzt: Angeblich sollen sie private Dienstleistungen von BBH-Mitarbeitern während deren Arbeitszeit in Anspruch genommen haben.

Auf Anfrage bestätigt der Homburger Rathaussprecher Jürgen Kruthoff, dass die Stadtverwaltung gegen die vier Männer, die von Detektiven überwacht wurden, Strafanzeige gestellt habe – sowie gegen zwei weitere Personen. Dies sei ein Ergebnis der Befragung der vier beschuldigten Stadt-Arbeiter. Die Stadt habe die Akten an die Staatsanwaltschaft geschickt. Krut-hoff: „Sofern sich darin Anhaltspunkte auf mögliche Vergehen des ehemaligen Oberbürgermeisters Karlheinz Schöner finden lassen, wird die Staatsanwaltschaft dies in eigener Zuständigkeit verfolgen.“ Auch die Kommunalaufsicht beim saarländischen Landesverwaltungsamt (Lava) habe die Ermittlungsakten angefordert. Kruthoff: „Soweit das Lava aus der Aktenlage Hinweise auf mögliche disziplinarische Vergehen von Herrn Schöner findet, wird die Kommunalaufsicht als Disziplinarbehörde dem in eigener Zuständigkeit nachgehen.“ Wie mehrfach berichtet, hatte der heutige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) im vergangenen Herbst ein Detektivbüro aus Düsseldorf eingeschaltet, um Vorwürfen zu mutmaßlichen Mauscheleien beim städtischen Baubetriebshof nachzugehen. Ein städtischer Mitarbeiter wurde nach Abschluss der Detektiv-Überwachung gekündigt, drei andere kommen mit Abmahnungen davon, da sie für eine Kündigung offenbar schon zu lange bei der Stadt angestellt sind. Im Anschluss an die Überwachung habe die Stadt die vier Mitarbeiter befragt. Bei diesen Gesprächen sollen die Namen des Amtsleiters und des Alt-Oberbürgermeisters gefallen sein. Vorsorglich, sagt Kruthoff, habe die Stadt nun die beiden zusätzlichen Strafanzeigen gestellt, um von vornherein auszuschließen, man könnte etwas versäumt haben. Karlheinz Schöner hat derweil die Vorwürfe gegen seine Person zurückgewiesen. Auf Anfrage sagte gestern Christoph Rebmann von der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, dass seiner Behörde keine Strafanzeige „gegen den früheren OB und auch nicht gegen einen leitenden Mitarbeiter der städtischen Verwaltung“ vorliege. Es gebe nur die Anzeigen gegen die vier Arbeiter. Die Stadt Homburg habe der Staatsanwaltschaft ein 300-seitiges Aktendossier mit den Mitarbeiter-Befragungen zusenden wollen – angekommen sei „aber nur das Deckblatt“. Daher habe seine Behörde die Akten erneut angefordert: „Bevor wir die nicht gelesen haben, können wir nichts über weitergehende Vorwürfe sagen.“ |ghm

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