Rheinpfalz Staatsanwaltschaft durchsucht bei OB und Vorgänger

Keinen besinnlichen Start in die Ostertage haben Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) und sein Amtsvorgänger Karlheinz Schöner (CDU). Beider Büros und Wohnungen wurden gestern von Ermittlern der Saarbrücker Staatsanwaltschaft und der Polizei durchsucht. Bei Schneidewind geht es um die Detektiv-Affäre, bei Schöner um Korruption und Untreue.

Wie der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann gestern erklärte, wird gegen Rüdiger Schneidewind wegen des Tatverdachts der Untreue ermittelt. Richterliche Durchsuchungsanordnungen seien in seiner Privatwohnung und am OB-Arbeitsplatz im Rathaus vollstreckt worden. Auch weitere Räume im Forum wurden durchsucht. Gesichertes Beweismaterial werde nun ausgewertet. Schneidewind soll am 1. Oktober 2015 die Düsseldorfer Detektei Kocks Confidence mit der Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofs beauftragt haben – „wegen angeblicher Arbeitsvertragsverletzungen“, so Rebmann. Der OB sei „ohne verwaltungsseitige Prüfung, unter Verstoß gegen das Vergaberecht und unter Verletzung der Zuständigkeitsvorschriften des Kommunal-Selbstverwaltungsgesetzes“ vorgegangen. Laut Rebmann habe Schneidewind selbst gesagt, dass er „von einer zweiwöchigen Überwachungsdauer“ ausgegangen sei, was den „Verfügungsrahmen von 25.000 Euro nicht überschritten“ hätte. Doch sei der Auftrag zwei Tage nach Beginn der Überwachung am 3. November 2015 mit Wirkung zum Folgetag von zwei auf drei Detektive erweitert worden – „erneut ohne Vorlage an die kommunalen Gremien zur Beschlussfassung“, so Rebmann. Im Gespräch mit Schneidewind am 3. Dezember 2015 habe der Detektei-Chef eine Abschlagszahlung von 100.000 Euro geltend gemacht und gesagt, „dass der ursprüngliche Anfangsverdacht angeblicher Straftaten in Beschäftigungsverhältnissen sich nach vierwöchiger Observation nicht bestätigt hatte“, so Rebmann. Der Ermittlungsrichter folge der Auffassung der Staatsanwaltschaft, laut derer der OB „spätestens am 3. Dezember 2015 die jederzeit kündbare Beauftragung der Detektei hätte beenden müssen“. Die weitere Beauftragung von jenem Tag sei wirtschaftlich wertlos für die Stadt gewesen. Die Staatsanwaltschaft sieht somit alle nach dem 3. Dezember 2015 entstandenen Honorare als „Schaden im strafrechtlich relevanten Sinne“ an, sprich als Untreue. Dies, sagt Rebmann, hätte auch der OB erkennen müssen. Ermittlungen hätten ergeben, „dass der Beschuldigte eine interne Vorprüfung veranlasst haben soll“. Als Ergebnis sei ihm mitgeteilt worden, dass Stadt-Mitarbeiter nur bei „tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis“ hätten weiter überwacht werden dürfen. Der Homburger Rathaussprecher Jürgen Kruthoff erklärte gestern, dass sich OB Schneidewind „gegenüber der Staatsanwaltschaft kooperativ gezeigt“ habe. Zum laufenden Verfahren sage er aber nichts. Der OB habe aber bei der Beauftragung der Detektive „so gehandelt, weil er Schaden von der Stadt abwenden wollte“.

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