Rheinpfalz Stadtverwaltung zeigt ehemaligen OB an

Die Untersuchungen der Stadt Homburg zur Affäre um vier Mitarbeiter des Baubetriebshofs haben zu einer Strafanzeige gegen den früheren Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) geführt. Das bestätigte Pressesprecher Jürgen Kruthoff gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ.

Zum Inhalt der Vorwürfe gegen Schöner wollte sich Kruthoff als Sprecher der Homburger Stadtverwaltung und des amtierenden Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) nicht äußern: „Über Art und Qualität der Vorwürfe wollen wir nichts sagen.“ Allerdings bestätigte Kruthoff, dass die Stadtverwaltung am 4. August bei der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken Strafanzeige gegen den ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner gestellt hat. Nach Berichten des Saarländischen Rundfunks soll es um den Verdacht gehen, dass Ex-OB Schöner Mitarbeiter des Homburger Bauhofs während deren Dienstzeit beim Bau eines Hauses für seine Tochter beschäftigt haben soll. Diese Information wollte Kruthoff nicht bestätigen, bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen ha. Er erklärte aber den Zusammenhang, aus dem sich die Strafanzeige gegen Schöner ergeben habe: „Im Zuge der Bauhof-Überprüfungen haben wir die vier beteiligten Personen befragt“. Diese Protokolle habe die Stadt mit der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Aus diesen Unterlagen ergebe sich ein Vorwurf gegen den ehemaligen Oberbürgermeister, der Homburg von 2008 bis 2014 regierte. Bei den Vorwürfen gegen Schöner und gegen die vier Bauhofmitarbeiter handele es sich um zwei verschiedene Vorgänge, betonte Kruthoff. Den Beschäftigten des Baubetriebshofs werde vorgeworfen, „über Jahre eine gewisse Struktur und Organisation“ aufgebaut zu haben, die der „Entnahme und Vermarktung“ von städtischem Material und Eigentum gedient haben soll. Die drei beim Baubetriebshof beschäftigten Mitarbeiter seien disziplinarisch abgemahnt worden; ein Vierter, der bei der Stiftung Römermuseum Schwarzenacker beschäftigt war, wurde entlassen, so Kruthoff. Zuvor seien die beschuldigten Mitarbeiter zu den Ergebnissen der vom amtierenden Oberbürgermeister Schneidewind veranlassten Überwachung durch eine Detektei befragt worden. „Es kann sein, dass in Bedrängnis geratene Menschen sich entlasten wollen“, kommentierte Kruthoff gestern die Befragung, in der die Vorwürfe gegen Ex-OB Schöner laut geworden sein sollen. Es könnte also nach der Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft geschehen, „dass die Vorwürfe wie ein Kartenhaus zusammenfallen“. OB Schneidewind habe sich, was die Person seines Amtsvorgängers betrifft, in einem Dilemma befunden, so Kruthoff. Wenn die Stadt Homburg den Vorwurf gegen Ex-OB Schöner nicht zur Anzeige gebracht hätte, wäre sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen, eine mutmaßliche Straftat aufzudecken; wenn jedoch bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nichts heraus kommt, bleibe das Ansehen der Person – hier: Karlheinz Schöner – beschädigt. Der amtierende Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) ist politisch in die Kritik geraten, weil die Kosten für die von ihm veranlasste Überwachung der Mitarbeiter des Baubetriebshofs weit über dem auf 50.000 Euro begrenzten Verfügungsrahmen des Oberbürgermeisters liegt und Schneidewind den Stadtrat weder über die Überwachung informierte noch abstimmen ließ. Die Kosten der Überwachungsaktion sollen zwischen 260.000 und 300.000 Euro betragen. Dass Schneidewind dabei politische und kaufmännische Fehler gemacht haben könnte, erkannte Sprecher Jürgen Kruthoff an. Die Grundsatzentscheidung, gegen die Unregelmäßigkeiten auf dem Homburger Baubetriebshof vorzugehen, sei gerechtfertigt. Schneidewind habe zum Zeitpunkt der Entscheidung keine andere Möglichkeit als die der Überwachung gesehen. |wrt

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