Rheinpfalz Urteil im Prozess gegen Homburger Ex-OB Karlheinz Schöner wird für 27. März erwartet

Der Prozess gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner am Saarbrücker Landgericht geht weiter.  Foto: Beck
Der Prozess gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner am Saarbrücker Landgericht geht weiter.

Am Landgericht Saarbrücken beginnt am Mittwoch, 27. März, um 9 Uhr der voraussichtlich letzte Verhandlungstag im Betrugs- und Untreueprozess gegen den ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU). Erwartet werden die Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger, auf die der Urteilsspruch des Richters folgen dürfte.

Dem Homburger Rathauschef der Jahre 2008 bis 2014 wird vorgeworfen, einen kommunalen Arbeiter-Trupp widerrechtlich mit Tätigkeiten auf seinen privaten Grundstücken betraut zu haben. Außerdem soll der Hobby-Rockmusiker an seinem letzten Amtstag als Oberbürgermeister eine digitale Livemusik-Beschallungsanlage im Wert von 12.500 Euro auf städtische Kosten angeschafft haben – mit der Begründung, sie sei für die Musikschule und die musikalische Früherziehung gedacht. Doch nach dem Kauf war die Bühnentechnik laut Anklage auf Jahre im Probekeller von Schöners Oldieband Madhouse verschwunden.ghm

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