Rheinpfalz Urteil: Vier Monate Haft für einen Cannabis-Gärtner

Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte am Mittwoch einen 43-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben wegen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem trägt er die Verfahrenskosten und muss noch 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

ZWEIBRÜCKEN. Wegen eines Verfahrens wegen Unterschlagung aus dem Jahr 2014 bildete das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe. Laut Anklageschrift wurden im gemieteten Anwesen des Mannes im Mai 2015, damals wohnte er noch in einem kleinen Ort bei Zweibrücken, 46 Cannabispflanzen sichergestellt, die in einer sogenannten Indoor-Plantage gezüchtet wurden. Aus den Pflanzen konnte 296 Gramm verkaufsfertiges Rauschgift hergestellt werden. Die Untersuchung der Pflanzen ergab einen relativ niedrigen THC-Wert (Wirkstoffgehalt). Vor Gericht räumte der Angeklagte den Vorwurf ein, erklärte aber, dass die Plantage nicht ihm gehörte, sondern einem ehemaligen Arbeitskollegen, der damals in Zweibrücken wohnte. „Ich hatte gedacht etwas dazuzuverdienen, da ich Geld brauchte.“ Sein Kollege habe ihm 500 bis 600 Euro gegeben, dafür habe er ab und zu die Pflanzen gegossen. Verkauft habe er selbst nie. Er entschuldigte sich für sein Fehlverhalten. Von dem Arbeitskollegen wusste er zwar nur den Vornamen und den jetzigen Wohnort. Dies reichte aber dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um unverzüglich ein Verfahren gegen die Person einzuleiten. |nzg

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