Baden-Württemberg Vater sticht im Streit um Taschengeld auf Sohn ein - Urteil

Taschengeld
Dass Eltern und Kinder über Taschengeld streiten, kommt vor. Nun ist ein Fall vor Gericht gelandet. (Symbolbild)

Dass Eltern und Kinder über Taschengeld streiten, kommt in vielen Familien vor. Oft findet sich eine Lösung. In Baden-Württemberg ist ein Fall blutig geendet und vor Gericht gelandet.

Heilbronn (dpa/lsw) - Im Streit ums Taschengeld hat ein Mann mit einem Messer auf seinen 18-jährigen Sohn eingestochen. Nun hat das Landgericht Heilbronn den 50 Jahre alten Vater wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Anders als in der Anklage angenommen habe aus Sicht der Kammer aber keine konkrete Lebensgefahr bestanden und die Behandlung des Sohnes im Krankenhaus sei nicht als Notoperation einzustufen gewesen, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Den Angaben nach waren die Männer im Februar dieses Jahres zu Hause in Ingelfingen (Hohenlohekreis) in Streit geraten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater vorgeworfen, mit Tötungsvorsatz dem Sohn einen Stich in den Oberkörper unterhalb des Rippenbogens versetzt zu haben. Hierbei habe er die Milz getroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x