Rheinpfalz Verfahren eingestellt

Mit einer Einstellung ohne Auflagen endete gestern am Amtsgericht Zweibrücken ein Verfahren wegen Körperverletzung in drei Fällen gegen einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Ihm wurde vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres drei Besucher einer Discothek in Kaiserslautern, die aus dem Kreis Kusel stammen, mit Faustschlägen im Gesicht verletzt zu haben.

Nach einer Schubserei auf der Tanzfläche soll der Angeklagte die drei jungen Männer geschlagen haben. Dieser Darstellung widersprach der Beschuldigte. Weil er im Vorbeigehen einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen hatte, sei es zwar zu einem Gerangel gekommen, aber geschlagen worden sei niemand. Die Security hatte die beginnende Auseinandersetzung wohl bemerkt und direkt eingegriffen. Ein Security-Mitarbeiter überprüfte unmittelbar nach dem Vorfall die Fäuste des Angeklagten. Dabei konnte er keinerlei Verletzungen an den Knöcheln des 21-Jährigen feststellen. Bei dem Verletzungsmuster der Geschädigten hätte er zumindest Abschürfungen erleiden müssen. Nun kamen die Geschädigten, als Zeugen geladen, zu Wort. Alle drei stammen aus der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, einer war glaubhaft entschuldigt. Der Vorsitzende Richter stellte nach den Aussagen der beiden fest, dass eine auffällige Übereinstimmung in ihrem Formulierungen festzustellen sei. Auf Nachfrage gaben sie an, sich vor ihrer polizeilichen Anhörung „ausgetauscht“ zu haben, bevor sie eine schriftliche Stellungnahme abgaben. Der Richter stellte zudem fest, dass beide Zeugen an diesem Abend erheblich alkoholisiert waren: der 18-Jährige hatte 1, 23, sein Begleiter, 22, sogar 1,6 Promille Alkohol im Blut. Dazu erklärten die Männer, dass sie schon einiges vertragen könnten. Auf die Frage, warum sie sich nicht zu dritt gegen den Angreifer gewehrt hätten, wichen sie aus. Der Richter sprach in seiner Einstellungsbegründung von einer unüberschaubaren Situation, zumal es in der Diskothek dunkel gewesen sei. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt. |nzg

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