Rheinpfalz Verwirrendes zu Pfandregelungen

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MAINZ/BERLIN. Gegen ein Pflichtpfand bei Weinflaschen zu sein – das versichern alle vier: Weinbauminister Volker Wissing (FDP) und Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) ebenso wie die Pfälzer CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Schindler und Thomas Gebhart. Doch diese beiden warfen der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorige Woche (wie berichtet) vor, eine solche Pfandpflicht zu wollen. Was steckt hinter dieser Attacke?

Bei der Kontroverse, zu der sie führte, geht es vor allem um die unterschiedliche Auslegung eines Satzes in einem Antrag, der im Umweltausschuss des Bundesrates gestellt worden ist. In unserem am 27. Januar erschienenen Beitrag „Am Rande“ zur Kritik der beiden CDU-Abgeordneten sehen diese einiges und vor allem ihre eigene Rolle in der Angelegenheit nicht in richtigem Licht dargestellt. Gern wollen wir den Sachverhalt im Folgenden noch intensiver beleuchten. Fakt Nummer eins ist: Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch, 25. Januar, im Umweltausschuss des Bundesrates einem Antrag sieben anderer Bundesländer zugestimmt, mit dem Stellung genommen wird zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“. Dem Antrag zufolge soll der Bundesrat – der sich am 10. Februar mit dem Thema befassen wird – die Bundesregierung auffordern, „die Gespräche mit den Ländern wiederaufzunehmen, um gemeinsam mit den beteiligten Kreisen nach einer Lösung für ein umfassendes, integriertes Wertstoffgesetz zu suchen, das ökologisch, effizient und bürgerfreundlich, aber vor allem auch vollzugstauglich ist“. Eine Textpassage unter dem Stichwort „Pfandregelungen“ ist es, was Schindler und Gebhart zu scharfer Kritik an der Landesregierung veranlasst. Da steht: „Der Bundesrat … spricht sich dafür aus, dass sich eine Pfandpflicht künftig nicht mehr an den sachfremden Kriterien der Größe oder am Inhalt der Getränkeverpackung, sondern an der Art des Materials der Verpackung orientieren sollte, da die an dem Getränkeeinhalt ausgerichteten Vorschriften in der Vergangenheit zu Verwirrung und vielfältigen Ausweichmanövern der Hersteller und Inverkehrbringer geführt haben.“ Aus dieser recht allgemein gehaltenen Formulierung liest Gebhart glasklar heraus, dass dies auf eine Pfandpflicht für Weinflaschen „hinauslaufen würde“. Er und Schindler werfen der Landesregierung vor, „einer solchen Regelung“ zuzustimmen. Schindler weist, wie er freitags der RHEINPFALZ erzählt, Weinbauminister Wissing noch am Mittwochabend „freundschaftlich“ darauf hin, dass das Umweltministerium da „etwas durchgewunken“ habe, dem es nicht hätte zustimmen sollen. Der CDU-Politiker räumt dazu uns gegenüber später ein, davon auszugehen, dass Ministerin Höfken persönlich auch nicht für Pfand auf Weinflaschen ist, sondern schlichtweg ein „Fehler“ unterlaufen sei, den sie nur nicht zugeben wolle. Trotz alledem behaupten Schindler und Gebhart in einer der zwei unterschiedlichen Überschriften, mit welcher eine gemeinsame Pressemitteilung verbreitet wird: „Landesregierung will Pfandpflicht für Weinflaschen“. Die Mitteilung ist zwar auf den 25. Januar datiert, wird aber erst oder zumindest noch am Donnerstagvormittag verschickt. Der nächste Fakt ist: Minister Wissing reicht an jenem Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen – dann mit Mehrheit der Ländervertreter beschlossenen – Antrag ein, mit dem eine Ausweitung der Pfandpflicht abgelehnt wird. Von jener sind bisher sowie im zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf unter anderem Getränkeverpackungen für Wein und Sekt ausgenommen. Der Bundesrat soll gemäß Antrag „ausdrücklich begrüßen, dass der Gesetzentwurf weiterhin keine allgemeine Pfand- und Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen vorsieht“, der „eine unverhältnismäßige Belastung für die Wirtschaft darstellen würde“. Begrüßen soll der Bundesrat zudem, dass der Gesetzentwurf „weiterhin eine sachgerechte Differenzierung vorsieht“. Sowohl Wissing als auch Höfken bekunden an diesem Tag in Pressemitteilungen, kein Pflichtpfand auf Weinflaschen zu wollen. Die Ministerin bezeichnete diese Woche auf Anfrage der RHEINPFALZ die Behauptung von Schindler und Gebhart, der Antragstext laufe auf ein solches hinaus, als „eine mutwillige Fehlinterpretation“. Auch ziele er nicht „versehentlich“ darauf ab. „Damit versucht man offensichtlich politisch motiviert einen Konflikt herbeizureden, den es überhaupt nicht gibt. Das ist schlicht eine Luftnummer“, meinte Höfken. Der Antragstext richte sich gegen die „Unstimmigkeit, dass auf Saft-Dosen oder Smoothies kein Pfand, auf Cola aber wohl Pfand erhoben wird“. Es sei ,,eine Unterstellung“, dass dabei Weinflaschen einbezogen seien. Rheinland-Pfalz habe nur einem Antrag im Umweltausschuss zugestimmt, der das Verpackungsgesetz der Bundesregierung kritisiere. „Ein Antrag zur Einführung von Pfand auf Weinflaschen stand weder zur Debatte, noch haben wir dem zugestimmt und werden das auch in Zukunft nicht tun“, betonte Höfken. Dass es nicht um eine Pfandpflicht für Weinflaschen gehe, erklärten im Übrigen auf unsere Nachfrage auch Sprecher der zuständigen Ministerien von Nordrhein-Westfalen, das federführend war beim Einbringen des bewussten Antrages, sowie in Baden-Württemberg, das diesen mitgestellt hat. Man trete nur grundsätzlich für eine für die Verbraucher nachvollziehbarere, weniger verwirrende Pfandregelung als die derzeitige ein. Dabei stünden alle Möglichkeiten offen, so der Sprecher des Umweltministeriums in Stuttgart, der dazu anmerkte: Vielleicht komme man ja bei der Diskussion einer Neuregelung sogar zu dem Schluss, dass auf Pfand für Glasflaschen ganz verzichtet werden kann. Denn schließlich werde Altglas inzwischen ohnehin als Wertstoff gesammelt und wiederverwertet. |rö

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