Rheinpfalz Vorteilsannahme im Amt als OB?

Für den mitangeklagten Bauunternehmer aus Homburg ist der Prozess vorbei. Am Dienstag akzeptierte der 62-Jährige einen Strafbefehl mit der Auflage, 5000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Damit ist sein Verfahren eingestellt. Dagegen geht der Prozess gegen den Homburger Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) weiter: Diesem droht inzwischen eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt, was mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Dies erklärte Richter Bernd Weidig am sechsten Verhandlungstag. Außerdem sei für den Homburger Rathauschef der Jahre 2008 bis 2014 eine Verurteilung nicht nur wegen Anstiftung, sondern sogar wegen Beihilfe zum Betrug denkbar. Hatten Beobachter für Dienstag bereits die Plädoyers und den Urteilsspruch erwartet, so verfügte Weidig die Verlängerung des Prozesses: Am Freitag, 8. März – und falls nötig, auch noch am 27. März – wird weiterverhandelt, um zu einem Urteil über den 67-jährigen Kirrberger zu gelangen. Immerhin braucht sich Schöner nicht mehr mit dem Vorwurf herumzuschlagen, den der Staatsanwalt im Zusammenhang mit dem zunächst mitangeklagten Bauunternehmer erhoben hatte: Zunächst hieß es, Schöner habe die Baufirma bei sich zu Hause für Arbeiten eingesetzt; das Unternehmen habe dafür später der Stadt gestückelte Rechnungen über insgesamt 23.000 Euro präsentiert. Doch konnte dies wohl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Bauunternehmer akzeptierte den Strafbefehl mit 5000 Euro Geldleistung und erreichte die Einstellung seines eigenen Verfahrens. Das Gericht ließ dieses Thema nun auch im Verfahren gegen Schöner fallen: Schließlich werden die beiden anderen Anklagepunkte – und das damit verbundene Strafmaß für den Ex-OB – als viel gravierender angesehen. Im Sommer 2012 soll Schöner an seinem Anwesen am Kirrberger Waldrand einen kommunalen Arbeitstrupp während dessen städtischer Arbeitszeit mit Bau- und Gartenpflegearbeiten betraut haben. Richter Weidig erinnerte an die Aussage des Trupp-Vorarbeiters vom Montag. Da hatte der Mann erzählt, der damalige OB habe dem Trupp gesagt, dieser solle im Wald hinter Schöners Anwesen „Bäume wegmachen, um der Stadt Homburg Geld zu ersparen“. Beim Fällen sei eine Baumkrone aufs Dach eines Schuppens auf Schöners Grundstück gestürzt; der Trupp habe den Schaden sogleich behoben. Der Baum habe auch einen Zaun eingedrückt; auch dies sei umgehend repariert worden. Und weil der Trupp schon mal da war, so der Vorarbeiter, habe Schöner die Männer gebeten, gleich noch einen zusätzlichen Zaun aufzustellen, „damit dort die Kinder nicht runterfallen können“. Ausdrücklich hatte der Arbeiter ausgesagt, die Kollegen hätten diese Dienste als „Gefälligkeit“, aus „Dankbarkeit“ und „als Gegenleistung“ erbracht, weil Schöner den Bauarbeitern früher mal geholfen habe und diese ihm ihre Arbeitsstelle zu verdanken hätten. Der Richter sagte, dass man dies dem Ex-OB unter Umständen als Vorteilsannahme als Amtsträger anlasten könne. Zudem könnte er Beihilfe zum Betrug geleistet haben, indem er bei sich daheim den Bautrupp einsetzte, den die Beschäftigungsgesellschaft Aquis ja für Tätigkeiten in Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen bezahle. Für den 8. März hat der Richter die Sozial-Geschäftsbereichsleiterin des Saarpfalz-Kreises als Zeugin geladen: Als Geschäftsführerin der gemeinnützigen Firma Aquis sei sie mit deren Aufgaben und Pflichten vertraut. Sie wisse, von wann bis wann der Arbeitstrupp zunächst bei der Aquis, dann bei der Stiftung Römermuseum und schließlich beim Baubetriebshof angestellt war – und wie hoch der finanzielle Schaden sei, der der öffentlichen Hand wegen der Arbeiten auf Schöners Grundstück entstanden ist.

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