Rheinpfalz Was passiert auf der Airbase?

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Kaiserslautern/Leipzig (gana). Die Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz. Davon ist Wolfgang Jung überzeugt. Der Friedensaktivist aus Kaiserslautern hat den Staat deshalb verklagt. Morgen wird der Fall am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Jung wirft der Bundesrepublik vor, dass diese völkerrechtswidrige Einsätze von US-Drohnen unterstützen. Bei der Argumentation des Westpfälzers, der bei seinem Rechtsstreit von der Anwaltsvereinigung Ialana unterstützt wird, spielt die Ramsteiner Airbase eine zentrale Rolle. Von einer dortigen Satellitenstation sollen Signale für den weltweiten Drohnenkrieg gesendet werden, außerdem soll ein Teil der US-Drohnen von dort gesteuert werden. Jung stützt seine Klage auf das Grundgesetz. Dort ist geregelt, dass die Grundsätze des Völkerrechts Bundesrecht sind. Hierzu zählt nach Ansicht des pensionierten Lehrers das Gewaltverbot der UN-Charta. Dieses werde durch die Drohneneinsätze verletzt, weil mit den Drohnen nicht nur Kombattanten, also militärische Streitkräfte im Sinne des Kriegsvölkerrechts getötet werden, sondern überwiegend auch Zivilisten. Das verstoße gegen das Völker- und somit auch gegen Bundesrecht. Indem Deutschland den US-Streitkräften das Areal für die Airbase zur Verfügung stelle, breche sie geltendes Recht. Einer von Jungs Anwälten, Peter Becker (Lohfelden) sagte gegenüber der RHEINPFALZ: „Die Bundesrepublik bebt vor Angst, dass durch eine Entscheidung des Gerichtes Zwang ausgeübt werden könnte.“ Jung will nämlich das Bundesverteidigungsministerium juristisch dazu verpflichten, die Drohneneinsätze zu überwachen, bei denen die Airbase in Ramstein eine Rolle spielt. Sollten sich die Amerikaner weigern zu kooperieren, müsse die Bundesrepublik den USA die Nutzung der Airbase für die Steuerung bewaffneter Drohnen untersagen, argumentiert der Kläger. Rechtsanwalt Becker rechnet mit einem Erfolg in dem Revisionsverfahren. Er hält seine Begründung für „dicht“. Als Beispiele führt er unter anderem Drohneneinsätze in Pakistan an. Die habe der amerikanische Geheimdienst CIA völkerrechtswidrig veranlasst. Mit Jungs Klage befasst sich nach dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht in Münster mittlerweile die dritte Instanz. Die Richter in Münster vertraten die Auffassung, dass Jung nicht klageberechtigt sei, weil dessen Betroffenheit fehle. Dessen Rechtsbeistand sieht das anders. Sein Mandant lebe zwölf Kilometer vom US-Luftwaffenstützpunkt entfernt und sei durchaus betroffen. Durch die „rechtswidrige Kriegsführung“ lebe Jung in der realen Gefahr von militärischen Gegenschlägen oder terroristischen Angriffen. Einwurf

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