Rheinpfalz Windräder: Wetterdienst blitzt mit seiner Klage ab

Leipzig/Neuheilenbach. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist mit Klagen gegen die Aufstellung von Windrädern in Rheinland-Pfalz und Bayern gescheitert.

Die Meteorologen hatten geltend gemacht, dass die Windräder ihre jeweils gut zehn Kilometer entfernten Wetterradarstationen stören würden. Dadurch würden Vorhersagen und Unwetterwarnungen beeinträchtigt. In Rheinland-Pfalz ging es um die Station in Neuheilenbach in der Eifel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte allerdings gestern im Wesentlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs München und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Beide hatten entschieden, dass von Windrädern ausgelöste Störungen durch Fehlechos und Abschattungseffekte zwar nicht auszuschließen sein. Sie seien jedoch nicht so gewichtig, dass sie einer Genehmigung für die Windenergie-Anlagen entgegenstehen würden. Im Gesetz sei kein Vorrang des Wetterdienstes vor der Windenergie vorgesehen, erläuterte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes. Windräder dürften dann nicht errichtet werden, wenn „öffentliche Belange“ dagegen sprechen. Eine Störung von Wetterradaranlagen könnte zwar diese Voraussetzung erfüllen. Ob das so ist, werde aber zu Recht von den Genehmigungsbehörden festgelegt und im Zweifel von den Gerichten überprüft – und nicht etwa vom DWD festgelegt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. |lrs/swz

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