Rheinpfalz Zulassung der Klage gegen Schneidewind

R. Schneidewind
R. Schneidewind

Im Zuge der Homburger Detektiv-Affäre hat das Landgericht Saarbrücken die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind zugelassen.

Ein konkreter Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. Dem SPD-Politiker wird Untreue zu Lasten der Stadt Homburg vorgeworfen, weil er teure Detektive mit der Überwachung von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs beauftragt hat, ohne zuvor den Stadtrat einzubinden. Auf Anfrage sagte Richterin Christiane Schmidt, dass das Landgericht bislang noch keine Verhandlungstermine nennen könne. Bevor es zum Prozess komme, werde die Kammer ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben: Ein Wirtschaftsprüfer soll ermitteln, ob die Rechnung, die die Detektei Kocks Confidence der Stadt gestellt hat, überhöht oder „marktüblich“ ist. Nach Schmidts Worten wurde für diesen Auftrag ein Wirtschaftsprüfer aus Frankfurt ausgewählt. Der Rathauschef und sein Verteidiger erhielten nun bis zum 26. April Gelegenheit, eine Stellungnahme zur Person des vom Gericht ausgewählten Prüfers abzugeben. Stehe der Gutachter fest, werde er mit der Expertise zur Detektiv-Rechnung beauftragt. Liege das Gutachten vor, werde die Kammer die Verhandlungstermine festlegen.

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