Rheinpfalz Zur Sache: Alsenz-Obermoschel

Eine Blaupause für die Fusion der Verbandsgemeinden Hauenstein und Dahner Felsenland ist das Verfahren, das sich derzeit im Rahmen der rheinland-pfälzischen Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) – mit einigem zeitlichen Vorsprung – in der VG Alsenz-Obermoschel in der Nordpfalz abspielt. Auch dort sieht das Land Gebietsänderungsbedarf, weil die Kommune mit 7000 Einwohnern deutlich unter der vom Land gesetzten Marke von 12.000 Einwohnern liegt. Auch dort hat sich 2012 eine satte Mehrheit der Bürger mit fast 70 Prozent für eine kreisübergreifende Fusion mit der VG Meisenheim im Kreis Bad Kreuznach – wie in Hauenstein eine Fusion mit der VG Annweiler im Landkreis SÜW favorisiert wurde – ausgesprochen und nur gut 30 Prozent für das vom Land favorisierte Zusammengehen mit der VG Rockenhausen im Donnersbergkreis. Auf eine zweite Umfrage wie in der VG Hauenstein im Mai 2017 als „qualifizierte Bürgerbefragung“ hatte man dort verzichtet. Wie im Fall Hauenstein der Kreistag Südwestpfalz hat sich auch der Kreistag des Donnersbergkreises gegen eine kreisübergreifende Fusion der VG Alsenz-Obermoschel und ihren Wechsel in den benachbarten Landkreis Bad Kreuznach ausgesprochen. Und wie in der Südwestpfalz kam dann aus Mainz das von Protesten einer Bürgerinitiative begleitete Signal: Kümmert euch um einen freiwilligen Zusammenschluss innerhalb eures Landkreises mit Rockenhausen. dann gibt es zwei Millionen Euro Entschuldungshilfe und weitere Fördergelder. Ansonsten würden beide Verbandsgemeinden zwangsfusioniert – ohne Geld vom Land. Vor diese „Alternative“ gestellt, haben schließlich beide Verbandsgemeinderäte – wie bisher Hauenstein, Dahn berät am 14. August – beschlossen, Gespräche mit dem Ziel einer freiwilligen Fusion zu führen. Sie haben bereits – und da haben sie einen deutlichen Vorsprung vor Hauenstein – intensive Gespräche geführt, die zu einer einvernehmlichen Fusionsvereinbarung geführt haben, die am 7. Juni von den Verwaltungschefs unterzeichnet und sehr bald von beiden VG-Räten mit Mehrheit – gegen vier beziehungsweise sechs Gegenstimmen – abgesegnet wurde. Diese Vereinbarung schaffte aber nicht die nächste Hürde: Von den 16 Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden stimmten nur acht zu, die zwar über die Mehrheit der Einwohner verfügen, aber eben nicht die Mehrheit der Ortsgemeinden darstellen. Neun wären zur „doppelten Mehrheit“ notwendig gewesen. Das ist knapp, aber eben nicht die Mehrheit. Und das ist Status quo. Entscheidet Mainz nach dem Buchstaben des Gesetzes, wird nun zwangsfusioniert. Ausgang offen.

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