Rheinpfalz Zur Sache: „Rückwärts einparken verboten“ – Der Disput

Und dann gab es da noch den Disput, den Dieter Drumm vom Zaun brach, als er sich von der Stadtspitze, namentlich Stadtbürgermeister Heinrich Steinhauer, „belogen“ fühlte. Was war geschehen? Drumm monierte das Anbringen mehrerer Schilder in der Lochgasse mit der Aufschrift „Rückwärts einparken verboten“. Erstens, so Drumm, gebe es keine Vorschrift fürs Vorwärtseinparken – insofern hätte sich die Stadt das Geld für die Schilder und deren Montage sparen können, rund 100 Euro. Und zweitens sei Steinhauers Aussage, die Verbandsgemeinde habe dies angeordnet, falsch. Er sei enttäuscht, dass er von Steinhauer in einer zurückliegenden Stadtratsitzung auf die Frage, wer die Beschilderung angeordnet habe, „belogen“ worden sei, ärgerte sich Drumm. Und: SPD-Fraktionssprecher Andreas Müller habe damals Steinhauers Äußerung bestätigt. Das wiederum wies Müller umgehend und entschieden zurück. Er habe von Schildern nichts gewusst, daher habe er auch eine solche Bemerkung gar nicht machen können – im übrigen müsse er als momentaner Vertreter des erkrankten Verwaltungschefs solche Dinge auch nicht wissen. Was die Rechtslage angehe – Müller: „Wenn, dann machen wir es richtig“ – klärte Drumm auf, dass es zu einem Verwaltungsakt – beispielsweise die Anordnung zum Aufstellen von Schildern – laut Verwaltungsverfahrensgesetz auch Nebenbestimmungen geben könne. Zweiter Stadtbeigeordneter Heinrich Schreck ließ sich unterdessen mit den Worten vernehmen: „Es war mit dem Ordnungsamt abgesprochen“, was Drumm erneut zum Widerspruch veranlasste: „In der Verwaltung weiß keiner was, und ich bin dort jeden Tag.“ Nach einer Weile, in der er zwar hin und wieder gestikulierend die Vorwürfe abzuwehren versuchte, grummelte Heinrich Steinhauer dann in Richtung Drumm: „Mach doch nicht so ein Aufhebens ... geil dich nur mal richtig uff ... .“ |dgg

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