Pfalz 373 Punkte in Flensburg: Staatsanwaltschaft legt Berufung im Prozess gegen Raser ein

Neun Monate Haft auf Bewährung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne gültigen Führerschein - gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Speyer von Dezember hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese betreffe nicht den Schuldspruch gegen den 37-jährigen Angeklagten, sondern die Höhe der Strafe sowie die Frage der Bewährung, sagte ein Sprecher im pfälzischen Frankenthal. Der 37-Jährige hatte sich trotz einer laufenden Bewährungsstrafe aus dem Februar ans Steuer gesetzt und war erwischt worden. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte der Polizei zufolge 373 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei angesammelt hat. Die Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Mann als Berufsfahrer absolviert hatte. Die Behörden kontrollierten die Tachoscheiben und verhängten pro Fahrt zwei Punkte. Im Prozess in Speyer spielte dies aber keine Rolle. Staatsanwältin Jutta Dykmans hatte in dem Verfahren zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte sei unbelehrbar. Verteidiger Christian Leitmann plädierte auf sechs Monate Haft mit Bewährung. Richter Nikolas Häusler hatte gesagt, eine Gefängnisstrafe sei zwar denkbar. Der Beschuldigte habe aber die beiden Fahrten gestanden und verzichte auf die Rückgabe seines beschlagnahmten Fahrzeugs. Bei einer Haftstrafe könnte auch die frühere Bewährung widerrufen werden. Wenn das Urteil von Dezember schriftlich vorliege, prüfe die Staatsanwaltschaft, ob sie die Berufung aufrecht erhalte, sagte der Sprecher der Anklagebehörde. Das Amtsgericht Speyer bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Staatsanwaltschaft in Frankenthal. Im Dezember war der 37-Jährige vom Amtsgericht Speyer zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

x