Wirtschaft 676 000 Bürger in der Schulden-Warteschleife
«Hamburg». In Deutschland warten nach Berechnungen der Kreditauskunftei Crifbürgel derzeit über 676.000 Menschen auf eine Schuldenbefreiung. Nach dem Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase könnten die betroffenen Schuldner im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens auf einen Erlass ihrer Schulden hoffen, teilte Crifbürgel gestern in Hamburg mit.
Bundesweiter Spitzenreiter bei den Privatpleiten ist Bremen mit 134 Fällen je 10.000 Einwohner, gefolgt von Niedersachsen und dem Saarland (je 109 Fälle). Deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittswert von 82 Fällen liegen Bayern (58) und Baden-Württemberg (57). Spitzenreiter bei den absoluten Zahlen ist dagegen Nordrhein-Westfalen mit rund 168.000 Betroffenen. In Rheinland-Pfalz warten derzeit 31.500 Menschen auf eine Schuldenbefreiung. Im Vergleich liege Rheinland-Pfalz mit 78 Fällen je 10.000 Einwohner knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 82 Fällen, teilte die Kreditauskunftei Crifbürgel weiter mit. Gegenüber 2016 hat sich die Anzahl der Menschen, die in Rheinland-Pfalz auf eine Schuldenbefreiung warten, leicht um 1,9 Prozent verringert. Bundesweit ist die Anzahl der Menschen, die auf eine Schuldenbefreiung warteten, im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent zurückgegangen. Mit knapp 394.000 Betroffenen stellen dabei die Männer die Mehrheit der Schuldner. Überdurchschnittlich häufig warten zudem Menschen im mittleren Alter von 31 bis 40 Jahren auf die Schuldenbefreiung (166 Fälle je 10.000 Einwohner). Auch rund 70.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren mussten bereits Privatinsolvenz anmelden. Hintergrund seien oft überhöhte Ausgaben für Autos, Handys oder sonstige Elektronikartikel, so die Auskunftei. Bezogen auf die gesamte Altersgruppe sei die Anzahl der Betroffenen mit 59 Fällen je 10.000 Einwohner jedoch vergleichsweise niedrig. In der Wohlverhaltensphase müssen die Schuldner bei einer Privatinsolvenz bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbleibenden Schulden befreit zu werden. In der Regel müssen die Betroffenen ihr Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben. Bei einer Dauer von üblicherweise sechs Jahren kann ein 2011 eröffnetes Insolvenzverfahren frühestens 2017 abgeschlossen werden. Eine Verkürzung des Verfahrens ist jedoch in bestimmten Fällen möglich. Die Restschuldbefreiung kann bei einer Verletzung der Pflichten des Schuldners aber auch versagt werden. Nils erklärt