Wirtschaft Bei der Preispolitik sind die Banken kreativ

Die niedrigen Zinsen treffen Kontoinhaber gleich doppelt: Bankeinlagen werfen kaum noch Rendite ab. Zudem erhöhen viele Institute die Kontogebühren, weil auch ihre Zinseinnahmen schwinden. Das Landgericht Tübingen hat nun zumindest klargestellt, dass gebührenpflichtige Girokonten nicht auch noch mit Negativzinsen belastet werden können (AZ 4 O 225/17). Die wichtigsten Fragen zur Preispolitik der Banken.

Sind Negativzinsen jetzt vom Tisch?

Für gebührenpflichtige Girokonten erteilte das Landgericht Tübingen weiteren „Verwahrentgelten“ eine Absage. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die betroffene Volksbank Reutlingen wollte sich nicht äußern, ob sie Berufung einlegt. Für Tages- und Festgeldkonten gelten andere Regeln: Hier ist laut einem Urteil vom Januar nur die nachträgliche Einführung von Negativzinsen per Preisaushang unzulässig. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung sind Strafzinsen auf Tages- oder Festgeldkonten möglich. Welche Banken erheben Negativzinsen? Auf Tages- und Festgeldkonten wohlhabender Privatpersonen erheben einige Banken Strafzinsen, wenn die Einlagen einen hohen Wert überschreiten. Kleinanleger mit Guthaben unter 100.000 Euro sind bislang aber nicht betroffen. In Rheinland-Pfalz findet sich laut den Vergleichsportalen Biallo und Verivox keine Bank mit Strafzinsen für Privatkunden, einige Institute langen aber bei Unternehmenskunden zu. Wie kommt es zu Minuszinsen? Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Geschäftsbanken seit Juni 2014 Strafzinsen auf Einlagen bei der Notenbank. Damit will sie die Institute animieren, das Geld zu investieren oder in Form von Krediten an Unternehmen und Verbraucher auszureichen. Da die Banken kurzfristig fällige Kundeneinlagen wie Tagesgeld aber schlecht langfristig anlegen können, können sie die Strafzinsen nicht ganz vermeiden und geben einen Teil der Kosten an Großeinleger weiter. Wie sieht es mit Kontogebühren aus? In den vergangenen Jahren haben viele Institute die Kontogebühren angehoben. Erst Anfang Juni erhöhte die Commerzbank den Monatspreis für ihr Premiumkonto von 9,90 auf 12,90 Euro. Gleichzeitig bietet das Institut aber weiter kostenlose Girokonten an. Neben steigenden Gebühren sieht die Stiftung Warentest seit einigen Jahren noch einen anderen Trend: Es würden zunehmend Preise für einzelne Leistungen eingeführt, die zuvor pauschal abgerechnet worden seien, sagte eine Sprecherin der Stiftung auf Anfrage. Warum verlangen manche Banken Geld für das Abheben am Automaten? Diese Gebühr gibt es laut einer Erhebung des Vergleichsportals Biallo vom März bei fast 400 Banken und Sparkassen. Die Mehrheit räumt ihren Kunden eine bestimmte Anzahl kostenloser Abhebungen pro Monat ein, 150 Institute kassieren aber bei jedem Gang zum Automaten. Allerdings können die Kunden in der Regel auf Kontomodelle ausweichen, bei denen das Geldabheben durch die Monatsgebühr mit abgedeckt ist. Begründet werden die Gebühren mit den Kosten für die Aufstellung, Wartung und Bestückung der Geldautomaten. Aus den gleichen Gründen verbieten neuerdings einige Direktbanken die Abhebung von Beträgen unter 50 Euro. Die ING Diba als größte deutsche Direktbank führt diese Regel im Juli ein, bei Comdirect und DKB gibt es sie schon länger. Dafür fallen bei Direktbanken keinerlei Kontogebühren an. Gibt es auch Filialbanken mit Kostenlos-Konto? Die gibt es, wobei Verbraucher aufs Kleingedruckte achten sollten: Zum Teil ist Voraussetzung für die Gebührenfreiheit, das monatlich ein bestimmter Mindestbetrag eingeht. Unter Sparkassen und Volksbanken gibt es nur noch wenige mit Kostenlos-Konten, wenn man von Angeboten für Kinder und Studenten absieht. Seit September 2016 haben Verbraucher beim Kontowechsel Anspruch auf Unterstützung durch die beteiligten Institute. Dafür gibt es ein Standard-Formular, das bei den Finanzinstituten, Verbraucherzentralen und auf der Website des Bundesjustizministeriums erhältlich ist. Kommentar

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