Versicherungs-Tipp Bei Haftpflicht Demenz-Klausel beachten

Gefahren lauern im Haushalt überall.
Gefahren lauern im Haushalt überall.

Damit Brand- oder Wasserschäden, die von erkrankten Personen oder kleinen Kindern ausgelöst werden, bezahlt werden, muss man aufpassen. Eine Absicherung hängt in solchen Fällen häufig von einer Zusatzklausel ab. Große Aufmerksamkeit ist auch bei der Unfallpolice geboten.

Der Wasserhahn nicht zugedreht, die Herdplatte angelassen, verwirrt auf der Straße vor ein Auto gelaufen: An Demenz erkrankte Menschen machen mitunter Dinge, die gefährlich sind – auch für Dritte. Läuft Wasser in die Nachbarwohnung, entsteht ein Brand im Mehrfamilienhaus oder passiert ein Verkehrsunfall, kann der Schaden beträchtlich sein. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung: Wer steht dafür gerade und leistet Ersatz?

Nach dem Gesetz haften unter schwerer Demenz leidende Menschen oft nicht, wenn sie andere schädigen – ähnlich wie kleine Kinder, die einen Schaden anrichten. Dass es für die Geschädigten um viel Geld geht, ist dabei egal. Schon Sachschäden erreichen schnell den fünf- oder sechsstelligen Euro-Bereich. Einspringen kann die private Haftpflichtversicherung. Aber das setzt bei schuldlosem Verhalten des dementen Menschen voraus, dass sein Vertrag eine entsprechende Zusatzklausel enthält. Auch bei der Unfallversicherung lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, um für den Fall einer Demenzerkrankung abgesichert zu sein.

Thema künftig noch wichtiger

„Das ist ein Thema, das in den nächsten Jahren immer mehr auf uns zukommen wird“, sagt Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Hinweis auf die demografische Entwicklung. Der Referent Versicherung berichtet von Ratsuchenden, die sich um ihre dementen Eltern sorgen, „weil sie ihre kranken Angehörigen ja nicht einsperren können“. Die Erkrankung entwickele sich zudem graduell, selbst bei fortgeschrittener Demenz habe die betroffene Person mitunter lichte Momente, in denen sie einsichtsfähig handele. Ob die Haftpflichtversicherung leiste, hänge somit von der konkreten Situation im Einzelfall ab. Laut Statistik gibt es derzeit rund 1,8 Millionen Demenzerkrankte in Deutschland. Fachleute erwarten einen Anstieg auf 2,8 Millionen bis zum Jahr 2050.

Die Privat-Haftpflicht gehört der Verbraucherzentrale zufolge zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, und zwar für alle Haushalte. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag eine sogenannte Deliktsunfähigkeitsklausel – genannt auch Demenzklausel – enthält, empfiehlt Experte Wolf. „Die Klausel stellt sicher, dass auch deliktsunfähige Personen, wie Menschen mit Demenz, versichert sind. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung nicht haftbar gemacht werden kann“, erläutert er. Bei kleinen Kindern bis sieben Jahren (im Straßenverkehr bis zu zehn Jahren) gilt im Prinzip dasselbe: Obwohl die Kinder nicht schuldfähig sind, besteht Versicherungsschutz – vorausgesetzt, die Familienpolice der Eltern deckt die Deliktsunfähigkeit des Nachwuchses mit ab.

Mit Zusatzklausel Streitigkeiten vermeiden

Haften muss nur, wer die Tragweite des eigenen Handelns abschätzen konnte und somit „deliktsfähig“ ist. Menschen mit fortgeschrittener Demenz gelten jedoch oft als „deliktsunfähig“. Sie handeln schuldlos – und haften nicht. Geschädigte Dritte würden folglich auf den Kosten sitzen bleiben. Oder sie gehen vor Gericht, um klären zu lassen, ob der kranke Mensch zum Zeitpunkt der Schädigung nicht doch einen lichten Moment hatte und wissen musste, was er anrichtet.

Mit der Zusatzklausel lasse sich dem vorbeugen, sagt Wolf: „So können unnötige Streitigkeiten vermieden werden, denn die Versicherung übernimmt den Schaden, der den Nachbarn oder Mitbewohnern, etwa im Pflegeheim oder der Hausgemeinschaft, ja tatsächlich entstanden ist.“

Wie viel kostet das? Nach Angaben der Verbraucherzentrale bieten mittlerweile viele Versicherungen eine Demenzklausel an. Versicherte könnten selbst in den Vertragsdokumenten nachschauen oder den Versicherer fragen und sich den Einschluss der Klausel schriftlich bestätigen lassen, empfiehlt Wolf. Nach seinen Erfahrungen sind Verträge mit Zusatzschutz nur wenige Euro im Monat teurer als andere. Zu finden sei die Klausel oft in Tarifen, die über den Basisschutz hinausgehen und auch andere Extras beinhalten. Laut Stiftung Warentest liegt der Beitrag für „sehr gute“ Policen mit Schutz für deliktsunfähige Personen zwischen rund 50 und 250 Euro im Jahr. Dem Testbericht zufolge sind die Verträge im Laufe der Zeit immer besser geworden, so dass sich unter Umständen ein Wechsel lohne.

Unfallversicherung prüfen

Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn der Versicherte einen Unfall hat und dabei dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet. „Für Menschen mit Demenz ist dies besonders wichtig, da sie aufgrund ihrer Erkrankung ein erhöhtes Unfallrisiko haben“, sagt Verbraucherschützer Wolf. So könnten Stürze zu schwerwiegenden Folgen und hohen Kosten führen, wie etwa für den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Wer diese Absicherung wünscht, sollte einen Vertrag wählen, der auch im hohen Alter und bei Vorerkrankungen wie Demenz greift, rät die Verbraucherzentrale.

Genau überprüft werden sollten jedoch die Versicherungsbedingungen. „Wir kennen einzelne Anbieter, bei denen der Vertrag mit 75 oder 80 Jahren automatisch endet oder sich die Versicherungssumme bei gleichem Preis halbiert“, warnt Wolf.

Es könne dann sogar passieren, sagt der Verbraucherschützer, dass Versicherte die Bank-Lastschrift bei Erreichen des Vertragsendes nicht stoppen und weiter Beiträge zahlen – obwohl die Versicherung bei einem Unfall gar nicht mehr leisten muss.

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