Verbraucher-Tipp Bei Kauf nach Umtauschmöglichkeit fragen

Viele Unternehmen sind beim Thema Umtausch kulant, obwohl sie einwandfreie Ware nicht zurücknehmen müssen.
Viele Unternehmen sind beim Thema Umtausch kulant, obwohl sie einwandfreie Ware nicht zurücknehmen müssen.

In Deutschland gelten ab dieser Woche wieder Einschränkungen. Nicht nur Schulen und Kitas müssen schließen, auch die meisten Geschäfte sind voraussichtlich bis zum 10. Januar zu. Stellt sich die Frage: Was macht man mit Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen?

Ein Umtausch im stationären Handel ist erst möglich, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Zwar sind Händler generell bei einwandfreier Ware nicht zum Umtausch verpflichtet. „Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein“, sagt Hertel. Schließlich wollten sie Kunden zu ihren Stammkunden machen.

Wer jetzt noch etwas in einem Geschäft kauft, sollte den Händler fragen, wie es mit einem möglichen Umtausch nach dem Ende der Beschränkungen aussieht, rät der Handelsverband. Eine Vereinbarung könnte beispielsweise auf dem Zahlungsbeleg notiert werden.

Bei Reklamationen müssten Verbraucher sich gedulden. Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. „Aber auch das geht nur, wenn der Laden offen ist.“ Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre lang – oft auch Mängelhaftung genannt.

Mehrwertsteuer beachten

Wichtig zu beachten: Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt – der reguläre Steuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Ab 1. Januar kommenden Jahres gelten wieder die alten Steuersätze. Verbraucher, die Ware in diesem Jahr mit gesenktem Mehrwertsteuersatz gekauft haben, aber erst im kommenden Jahr umtauschen wollen, müssen deshalb wissen: Rückerstattet wird immer nur der Betrag, den die Kunden auch beim Kauf bezahlt haben. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück.dpa

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