Strom und Gas Energie-Tipp: Anbieterwechsel kann sparen helfen

Die Zahlen auf dem Zähler nicht so hoch werden lassen – so kann man definitiv seinen Geldbeutel schonen. Wie in vielen Fällen au
Die Zahlen auf dem Zähler nicht so hoch werden lassen – so kann man definitiv seinen Geldbeutel schonen. Wie in vielen Fällen auch mit einem Wechsel des Strom- und Gasanbieters.

Die Strompreise für Neukunden sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Unabhängig von den staatlichen Energiepreisbremsen kann ein Wechsel des Strom- und auch des Gasanbieters viel Geld sparen helfen, oft mehrere Hundert Euro im Jahr.

Strom gibt es derzeit schon für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Gaspreis ist deutlich niedriger als im Vorjahr, liegt laut Verbraucherportal „Finanztip“ teils bei unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Internet-Vergleichsportale bieten eine gute Orientierung.

Da dort aber nicht immer alle Anbieter zu finden sind, lohnt es sich, selbst im Internet zu suchen und mit Freunden und Bekannten zu reden. Manch günstiger lokaler Wettbewerber bleibt sonst vielleicht unentdeckt. Zudem bieten viele Anbieter unterschiedliche Tarife an. Bedeutet: Verbraucher können mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und dennoch Geld sparen.

Stecker ziehen oder Steckdosenleiste statt Stand-by-Modus

Generell gilt: Strom sparen und Stecker ziehen oder eine ausschaltbare Steckdosenleiste benutzen statt Stand-by-Modus hilft, Geld zu sparen.

Zudem sollte man sich möglichst zunächst für ein Jahr binden und einen Tarif mit Preisgarantie wählen. So entgeht man einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten. Wer wechseln möchte, hat in der Grundversorgung laut Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag hat, wird diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Hat sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gilt dasselbe.

Besser dran ist nur, wer seinen ursprünglichen Vertrag erst nach dem 1. März 2022 geschlossen hat. Diese Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar.

Und: Hat der Anbieter die Preise erhöht (oder gesenkt), können Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wertvolle Tipps auch im Verbraucher-Newsletter der RHEINPFALZ

Interessante Tipps gibt es auch in unserem kostenlosen Verbraucher-Newsletter „Mit der RHEINPFALZ durch den Alltag“. Die Anmeldeseite: www.rheinpfalz.de/verbraucher

x