Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Erwerbsminderungsrentner dürfen 2025 mehr Geld dazuverdienen

Seit 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente jährlich neu berechnet.
Seit 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente jährlich neu berechnet.

Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner mit verminderter Erwerbsfähigkeit: Ab 2025 steigt die Hinzuverdienstgrenze deutlich an.

Außerdem profitieren sie weiter von einem neuen Rentenzuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent – auch wenn sie nichts hinzuverdienen. Rund 3 Millionen Menschen haben

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