RATGEBER Für die Gasrechnung auf jeden Fall Geld zurücklegen

Verbraucherschützer raten: den Gaszähler-Stand am 30. September fotografieren.
Verbraucherschützer raten: den Gaszähler-Stand am 30. September fotografieren.

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt sind extrem hoch. Das bekommen alle Kunden zu spüren. Viele Anbieter erhöhen den Preis pro Kilowattstunde und zugleich auch die monatlichen Abschläge. Zahlreiche Gas-Nutzer werden gerade von den Versorgern angeschrieben. Wichtige Fragen und Antworten.

Wie können Verbraucher auf Post vom Gasversorger reagieren?
Eine Preiserhöhung für private Haushalte muss einen Monat im Voraus angekündigt werden, für Haushalte in der Grundversorgung beträgt die Frist sechs Wochen. Verbraucher haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Carina Habeck, Referentin für Verbraucherrechte bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, rät, auch die Preise der Grundversorger zu vergleichen. Das sind etwa die Stadtwerke. Diese seien momentan oft günstiger als andere Anbieter.

Was tun mit den Abschlägen?
Habe der Versorger die Preiserhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, sei diese unwirksam. Dann sollte der Verbraucher schnell handeln und dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass dieser die Frist nicht gewahrt habe und er darum weiter den alten Preis zahle. Meist reagiere der Versorger, indem er die Preiserhöhung dann zum nächsten Monat fristgerecht ankündige. In diesem Fall habe der Verbraucher zumindest nicht zu viel im Voraus gezahlt. „Sie haben außerdem Anspruch darauf, zu viel Gezahltes zurückzubekommen“, sagt Habeck. Energie-Experte Bauer rät, einen höheren Abschlag zunächst abzuwehren und dem Versorger mitzuteilen, dass der alte Abschlag weitergezahlt werde. „Es ist ja nicht klar, wie sich die Preise noch entwickeln“, sagt er.

Wie ist das mit der Steuer?
Ab Oktober soll die Mehrwertsteuer auf Gas vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden, was sich nach Absicht der Regierung dämpfend auf den Preis auswirken soll. „Wer kann, sollte am 30. September ein Foto vom Gaszählerstand machen und sich später die Jahresabrechnung genau anschauen“, sagt er. „Und dann genau darauf achten, ob bis September der alte Mehrwertsteuersatz und ab Oktober der neue, niedrigere angesetzt wurde.“ Bei Schätzungen durch den Versorger sei das eventuell noch nicht berücksichtigt. Dennoch sollten Verbraucher auf jeden Fall Geld zurücklegen, um für Nachzahlungen gewappnet zu sein.

Was tun bei einem Umzug?
„Ich würde wenn irgend möglich darauf bestehen, meinen alten Vertrag mitzunehmen“, sagt Bauer. Dieser sei im Normalfall günstiger als ein Neuvertrag. Wenn das nicht möglich sei, sollten Verbraucher am neuen Wohnort zunächst den Grundversorger raussuchen und selbst Preise vergleichen. „Die gängigen Preisvergleichsportale nützen bei der derzeitigen Lage nicht viel, die zeigen eigentlich gar nichts mehr an.“

Gibt es eine Preisgrenze?
Eine gesetzliche Preisgrenze für Gas gibt es aktuell nicht. In der Beratung hat Juristin Habeck schon Preissteigerung um das Siebenfache gesehen. Das könne derzeit durchaus marktgerecht sein, sagt sie, da sich die Weltmarktpreise so stark erhöht hätten. Zu welchem Preis Unternehmen einkaufen, müssten sie nicht offenlegen.

Wenn der Arbeitspreis beim neuen Vertrag mehr als 20 Cent pro Kilowattstunde betrage, sei das zu teuer, schätzt Bauer. „Dann würde ich überlegen, mittelfristig zu wechseln.“ Dazu sollten Verbraucher regelmäßig die Preise vergleichen. „Es gibt momentan viele Abzocker und Trittbrettfahrer, die versuchen, das Maximum rauszuholen“, warnt er. Sollte jemand anrufen und sich als günstiger Gasversorger ausgeben, sollten Verbraucher keineswegs gutgläubig einfach wechseln, sondern den angeblichen Anbieter erst überprüfen.

Was können Kunden nun machen?
Versorger berechnen den monatlichen Abschlag oft pauschal. Mit der Mitteilung über einen höheren Preis pro Kilowattstunde werde daher oft ein unverhältnismäßig höherer monatlicher Abschlag verlangt, weil der individuelle Verbrauch nicht maßgeblich berücksichtigt werde, sagt Habeck. Sie rät, den eigenen Abschlag anhand des Verbrauchs aus dem vergangenen Jahr zu berechnen, dafür gibt es beispielsweise einen Rechner auf der Website der Verbraucherzentralen. „Dann würde ich dem Versorger mitteilen, dass ich einen meinem Verbrauch entsprechenden Abschlag zahle.“ Zu knapp sollte jener nicht sein, damit bei der Jahresabrechnung keine hohe Nachzahlung drohe. Zu hoch aber auch nicht. Umgekehrt bekommen Kunden zu viel gezahltes Geld bei der Abrechnung zurück – „aber momentan geht es bei vielen monatlich um jeden Cent“, sagt Habeck. Sollte der Versorger insolvent werden, wäre zudem das Geld weg.

Und wenn Verbraucher die Jahresabrechnung nicht zahlen können?
Kunden mit geringem Einkommen können, auch wenn sie keine Grundsicherung beziehen, einmalig Hilfe vom Jobcenter bekommen. „Das gilt nur für den Monat, in dem die Nachzahlung fällig ist“, sagt Bauer. Sind die Kosten so hoch, dass die Betreffenden für jenen Monat Anspruch auf Grundsicherung hätten, können sie einen Antrag auf Hilfe stellen. „Auch darum lohnt es sich, Erhöhungen des monatlichen Abschlags nicht automatisch hinzunehmen“, sagt Bauer. Sei der monatliche Abschlag schon im laufenden Jahr angepasst worden, sei die Jahresabrechnung niedriger.

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