Arbeitnehmer-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Höherer Mindestlohn: Vorsicht bei der Arbeitszeit

Arbeitsrechtlich sind die sogenannten geringfügig Beschäftigten mit 450-Euro-Job den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichg
Arbeitsrechtlich sind die sogenannten geringfügig Beschäftigten mit 450-Euro-Job den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt

Zum 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn. Das kommt auch Minijobbern zugute, die unter Umständen aber kürzen arbeiten müssen und nicht mehr Geld in der Tasche haben als zuvor. Mit einem Corona-Bonus vom Chef lässt sich der Verdienst auf jeden Fall aufstocken.

Arbeitsrechtlich sind die sogenannten geringfügig Beschäftigten mit 450-Euro-Job den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Darauf weist die Minijob-Zentrale immer wieder

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

ihn dh&na;s udn hocd tsi es eenvil tnihc bnanek.t

&hreuHlm;roe eh:otMlnsdni Wei eanll endnaer int&;Bsmehteucfagl mm;s&ulesun brtgrieeeAb rinhe biinrenjboM ab edm .1 Jiul esitdmesnn ninee ohleSndnutn nvo 06,9 Euor lneahz (iganlsb 09,5 uE.o)r &sqrou;deibDe eeun diehMnntols tig

x