Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Kommentar: Zu spät erkannt

Beim Kauf in Online-Shops müssen Kunden künftig ihre Identität mit zwei Merkmalen nachweisen. Zum Beispiel mit einem Passwort un
Beim Kauf in Online-Shops müssen Kunden künftig ihre Identität mit zwei Merkmalen nachweisen. Zum Beispiel mit einem Passwort und einem Code, der auf ein Smartphone übermittelt wird.

Eigentlich sollte sie am Samstag in vollem Umfang starten: die letzte Phase der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Sollte. Doch fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

nisd nhitc llae helkaiMrnrmetet ;ug.&stmltreue ahlsDeb gbit se rrtmb&gUneflsg.asu;eni oS sit ni hluDntdasce ibe ennhZOlnniau-gle imt eadkKrtterin ide weonkiu-guzteiAttaZnrf-eiFihr conh cihtn ecrefhtnlpi.dv ihenZitlce Ahufcsub ibgt se ahcu ni raeednn .ae;lrLndnum& Ein nlgunerege Satrt enies eeG,ezs

x