Internet-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Mit einem Klick zur Kündigung

Ab 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten.
Ab 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten.

Wer auf einer Internetseite einen Vertrag abschließt, etwa mit einem Fitnessstudio oder einem Mobilfunkprovider, darf ihn dort auch beenden – mittels eines Kündigungsbuttons. Diese gesetzliche Neuregelung tritt am Freitag dieser Woche (1. Juli) in Kraft. Wichtig: Sie gilt auch für Verträge, die schon länger laufen.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

karmafsmue. duq;enob&nW ine meretenhUnn eur&mubl; eein eeWtebsi end rsbhVacrsatgulsse nileon nbeeatti, smus iuufkg&ltm;n uhca edi uiMelh;mkg&toicl bheetsen, lumbre&;u ide eeWsbeti dierew zu ,u&qu;gdounldinlkme&; erealluunt&m;r edi a;.crVsbtl&uumhuehrzreecr eiS nehrecsp ovn

x