Wirtschaft Nur keine Panik: Wie man sich richtig bei Verkehrskontrollen verhält

Die Anhaltezeichen der Polizei sollte man auf jeden Fall beachten – sonst hat man schnell jede Menge Ärger am Hals.
Die Anhaltezeichen der Polizei sollte man auf jeden Fall beachten – sonst hat man schnell jede Menge Ärger am Hals.

Eine Verkehrskontrolle kann leicht für Stress sorgen, auch wenn man nichts falsch gemacht hat. Was man beachten sollte, um entspannt durch die Kontrolle zu kommen und welche Rechte man hat.

Man fährt ganz gelassen die Straße entlang – plötzlich winkt ein Polizist mit Kelle und signalisiert: rechts ran fahren! Schon dürfte so manchem der Puls hochgehen - auch ohne etwas falsch gemacht zu haben. Doch besser bewahrt man die Ruhe und folgt den Anweisungen.

Denn wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführt, einen dafür rechts ran winkt oder auffordert, dem Polizeiauto zu folgen, kann das laut Auto Club Europa (ACE) auch einfach nur Routine sein. Die Beamten können etwa schauen wollen, ob sowohl Fahrzeug als auch Fahrer verkehrstüchtig sind.

Was muss man beachten?
Winkt eine Polizistin oder ein Polizist einen aus dem Verkehr, sollte man die Geschwindigkeit drosseln und mit dem Blinker signalisieren, dass man an die Seite fährt, so der ACE. Eine Vollbremsung sollte man auf jeden Fall vermeiden, aber trotzdem zügig anhalten. Missachtet man etwa die Aufforderung zum Anhalten oder der, einem Polizeiwagen zu folgen, drohen zunächst einmal ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Verweigert man grundsätzlich die Kontrolle, kann ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet werden. Wichtig: Verkehrskontrollen müssen immer von mindestens einer uniformierten Person durchgeführt werden, so der ACE.

Sobald das Auto steht, empfiehlt es sich, Motor und Radio auszuschalten, und das Fenster zu öffnen. Aussteigen sei ohne Aufforderung nicht nötig. Beim Gespräch mit dem Beamten sollte man darauf achten, ruhig und höflich zu bleiben. Witze und Sprüche können schnell zu Missverständnissen führen.

Man spricht nicht mehr als notwendig und bestenfalls beantwortet man Fragen wahrheitsgemäß. Generell gilt aber: Niemand muss sich selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht erlaubt es einem, im Falle einer vermuteten Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu schweigen.

Eine Äußerung sei zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich, so der Autoclub. Die Beamten müssen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären.

Was sollte man dabeihaben?
Oft kontrolliert die Polizei die für das Autofahren wichtigsten Dokumente, wie etwa den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Original. Angaben zur Person müssen gemacht werden. Gibt es Zweifel an der Identität, kann man zur nächsten Polizeiwache mitgenommen werden.

Vergisst man etwa die im Führerschein vermerkte Brille, kann ein Bußgeld von 25 Euro drohen. Auch wenn der Verbandskasten, das Warndreieck, oder die Warnweste fehlen, drohen 10 bis 15 Euro Bußgeld.

Welche Rechte hat man?
Fragen zum Alkoholkonsum muss man nicht beantworten. Ein Atemalkoholtest ist laut ACE kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Aber: Er kann verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, wie etwa auffälliges Fahrverhalten oder ein starker Geruch von Alkohol. Verweigert man den Test, ist wahrscheinlich, dass man mit zur Wache muss – für eine Blutabnahme durch einen Arzt.

Wollen die Polizisten den Kofferraum untersuchen, dürfen sie dies nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder ein richterlicher Beschluss vorhanden ist. Oft werde dies umgangen, indem sie nach der Notfallausstattung fragen, die die meisten im Kofferraum aufbewahren. Dann kann man allerdings die Beamten zu bitten, neben dem Auto zu warten, bis man die entsprechenden Teile aus dem Kofferraum geholt hat.

Auch können die Beamten durch die Scheiben in den Innenraum blicken. Seien die aber getönt, muss der Bitte nach einer Kontrolle ohne Verdachtsmomente nicht nachgekommen werden.

Und Gepäck kontrollieren, das Smartphone durchforsten oder gar eine Personendurchsuchung machen, darf die Polizei bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht. Allerdings: Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat wiederum sind auch Durchsuchungen erlaubt.

x