Steuer-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Privatverkäufe im Internet: Wann das Finanzamt davon erfährt

Wer über Internetplattformen privat Waren verkauft, sollte jetzt ein Verkaufstagebuch führen, rät ein Lohnsteuerhilfeverein.
Wer über Internetplattformen privat Waren verkauft, sollte jetzt ein Verkaufstagebuch führen, rät ein Lohnsteuerhilfeverein.

Viele verdienen sich mit Privatverkäufen auf Online-Portalen wie Ebay, Etsy, Shopify oder Vinted etwas dazu. Das interessiert auch das Finanzamt. Neu ist, dass die Behörde die Verkaufserlöse ab einer bestimmten Größenordnung automatisch erfährt.

Wer seine Umsätze und Gewinne aus Privatverkäufen auf Internetplattformen nicht dem Finanzamt gemeldet hat, kann Ärger bekommen und muss

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