Silvester Raketen, Böller und Co: Wer bei Schäden durch Feuerwerk zahlt

Wegen des Böllerverbots und den Corona-Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 ging im Vergleich zu den Vorjahren die An
Wegen des Böllerverbots und den Corona-Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 ging im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl brennender Autos zu Silvester und an Neujahr um rund 80 Prozent zurück.

Für die einen gehören Feuerwerkskörper einfach zu Silvester dazu. Die anderen stört die Knallerei. Was alle ärgern dürfte: Schäden durch die Knaller. Welche Versicherung zahlt in solchen Fällen?

Sei es die verirrte Rakete oder die unerwartet starke Detonation eines Böllers: Beim Silvester-Feuerwerk lassen sich Schäden am eigenen Hab und Gut oder an den Besitztümern anderer Menschen kaum vollständig ausschließen.

Im Ernstfall sollte man dann aber wissen, an welche Versicherung man sich wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich an den Versicherer gehen.

Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung

Wer Dritte durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern schädigt, muss sich bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, leistet etwa eine private Unfallversicherung Zahlungen.

Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein, Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung.

Schäden durch Kinder

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haften nicht. Was viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW aber nicht wissen: Auch die (Familien-)Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen bei Schädigung Dritter nur dann, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Ernüchterung in der Neujahrsnacht setzt auch dann ganz schnell ein, wenn man nach dem Trubel und Feuerwerk Schäden am eigenen Auto entdeckt.

Explodierende Böller, startende Raketen und glimmende Reste von Krachern aller Art können Seng- und Schmorschäden hinterlassen. Daher sollte man sein Auto auch nie zum Start- oder Schauplatz fürs Feuerwerk machen.

Lack mag keine heißen Brandgase

Den heißen Funkenflug vertragen Wagen überhaupt nicht. Zwar kann man versuchen, leichte Schmauchspuren mit einer guten Lackpolitur zu beseitigen. Doch was tun bei größeren Schäden?

Natürlich ist in erster Linie der Verursacher oder die Verursacherin haftbar, aber in solchen Fällen oft nicht dingfest zu machen. So können Geschädigte ihre Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen.

Das geht aber nur, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Eine Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben. Glasbruch ist in der Regel ebenfalls ein Fall für die Teilkasko.

Fotos machen und Versicherung informieren

In solchen Fällen hat die Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse einer Vollkasko, deren Bestandteil eine Teilkasko regelmäßig ist.

Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Werden Schäden über die Vollkasko reguliert, hat das aber negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Außerdem kann es sein, dass in der Kasko-Police eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Wer Schäden feststellt, sollte sie aus möglichst verschiedenen Perspektiven fotografieren, seinen Kfz-Versicherer umgehend informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen.

Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, denn vielleicht lässt sich der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln.

Wegen des Böllerverbots und der Corona-Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 haben sich laut GDV die Anzahl brennender Autos zu Silvester und an Neujahr um rund 80 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt. So wurden den Versicherern lediglich 210 Brände gemeldet im Vergleich zu jeweils rund 1000 in den Vorjahren.

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