Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Renten-Hilfe für Geschiedene mit Kind

Wenn der Unterhalt nach dem Tod des Ex-Partners entfällt, füllt die Erziehungsrente die finanzielle Lücke.   Foto: dpa
Wenn der Unterhalt nach dem Tod des Ex-Partners entfällt, füllt die Erziehungsrente die finanzielle Lücke.

. Es gibt eine Art von Rente, die wenige kennen – auf die Betroffene aber stark angewiesen sind: Die sogenannte Erziehungsrente können Geschiedene mit Kind beantragen, wenn ihr Ex-Ehepartner stirbt. Sie bietet einen Ersatz für Unterhalt und soll die Kindererziehung erleichtern. Was Alleinerziehende wissen sollten. Ein Überblick.

Geschiedene mit kleinen Kindern arbeiten oft nur Teilzeit, so dass entsprechend Geld in der Haushaltskasse fehlt. Stirbt dann der frühere Partner, fällt auch noch der Kindesunterhalt

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