Verbraucher-Tipp So schützen Sie sich vor dem Kauf gefälschter Waren

Wurde ein Original versprochen, aber eine Fälschung geliefert: Dann ist das ein Gewährleistungsfall.
Wurde ein Original versprochen, aber eine Fälschung geliefert: Dann ist das ein Gewährleistungsfall.

Manche Fälschungen sind so gut, dass sie kaum vom Original zu unterscheiden sind. Ob gewollt oder ungewollt gekauft: Am Ende ärgern sich Betroffene oft über zu teuer erstandene Fake-Produkte. Wie Verbraucher vorbeugen können.

Ob Trikots, Markenklamotten oder Kosmetik: Viele Urlauber dürften von Reisen schon mal mit gefälschter Ware nach Hause zurückgekehrt sein. Andere haben solche Produkte möglicherweise im Internet erstanden – ob gewollt oder ungewollt. Welche Handhabe Betroffene dann haben, wie sie Fake-Ware frühzeitig erkennen und was sie tun können, wenn sie getäuscht wurden – das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland klärt auf.

So erkennen Sie Fälschungen im Laden:

  • Achten Sie auf Material, Verarbeitung und Details! Gefälschte Produkte sind oft aus minderwertigen Materialien hergestellt, die Nähte schlecht verarbeitet, das Logo ist leicht abgeändert. Auch die Waschanleitung kann Aufschluss bieten – bei Fake-Ware enthält diese oft Schreibfehler.
  • Schauen Sie sich die Verpackung an! Steht dort derselbe Markenname wie auf dem Produkt? Und wie ist die Verpackungsqualität? Echte Markenware wird nur selten in Plastik verpackt.
  • Schauen Sie sich die Produktkennzeichnung bei Kosmetika an: Stimmt die Liste der Inhaltsstoffe mit der des Originals überein? Und wurde das Produkt im Originalbetrieb hergestellt? Ansonsten sollten Sie vorsichtig sein, nachgemachte Produkte können starke allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Vergleichen Sie die Preise! Ist das Produkt deutlich günstiger als bei einer offiziellen Verkaufsstelle, könnte es ein Fake sein.
  • Vermeiden Sie Strandkäufe: Angebliche Markenprodukte stellen sich hier später oft als Enttäuschung heraus.

So erkennen Sie Fälschungen online:

  • Überprüfen Sie den Verkäufer: Ein Blick ins Impressum gibt Aufschluss über Sitz und Kontaktmöglichkeiten des Händlers. Fehlen wichtige Angaben, seien Sie vorsichtig!
  • Lesen Sie Kundenbewertungen! Haben andere bereits schlechte Erfahrungen mit dem Händler gemacht, ist das oft online zu finden. Aber Vorsicht: Mitunter werden positive Bewertungen auch gefälscht.
  • Checken Sie die Professionalität des Shops: Webseiten, die Plagiate vertreiben, fallen oft durch Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Produktbeschreibung sowie verpixelte Bilder auf.
  • Finden sich Informationen zu Ihren Rechten? Wie die Bedingungen für Widerruf und Bezahlung aussehen, sollte der Händler auf seiner Webseite preisgeben.
  • Gehen Sie auch auf die offizielle Seite der Marke: Häufig werden dort Listen mit anerkannten Vertriebspartnern geführt.
  • Machen Sie den Fakeshop-Test: Geben Sie die URL der Webseite in den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen ein (https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder). Dort sind nämlich nicht nur Fakeshops aufgeführt, sondern auch Shops, die gefälschte Ware vertreiben.

Das sind die Konsequenzen eines Plagiats-Kaufs:

  • Strafbarkeit: Der Erwerb gefälschter Markenprodukte für den Privatgebrauch ist in Deutschland nicht strafbar, der Wiederverkauf schon. Allerdings drohen in manchen Urlaubsländern saftige Strafen beim Plagiats-Einkauf – in Spanien etwa ein Bußgeld von bis zu 700 Euro.
  • Beschlagnahmung: Auch wenn der Erwerb von gefälschten Produkten an sich in Deutschland nicht strafbar ist – der Zoll kann die Ware, die im Ausland bestellt oder aus dem Urlaub mitgebracht wird, beschlagnahmen. Bei Flugreisen sollte die Freimenge mitgebrachter Plagiate von 430 Euro beachtet werden.
  • Meldezwang: Dass Sie Fake-Ware erworben haben, müssen Sie nicht den Behörden melden. Eine Pflicht, die Ware zu zerstören, gibt es ebenfalls nicht.

Das sind Ihre Rechte:

  • Widerruf: Online bestellt und nicht die gewünschte Ware erhalten? Dann können Sie von Ihrem EU-weiten, 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Die Rücksendekosten müssen sie möglicherweise selbst tragen.
  • Gewährleistung: Wurde ein Original versprochen, aber eine Fälschung kam an? Dann ist das ein Gewährleistungsfall. Sie können eine Neulieferung des Original-Artikels verlangen. Wird das abgelehnt, können Sie vom Kauf zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Die Kosten für die Rücksendung trägt das Unternehmen.
  • Anzeige: Markenfälschung ist strafbar. Illegale Plagiate können Sie bei der Polizei anzeigen.
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