Verkehrssicherheit Stau: Reißverschlussprinzip beachten

Reißverschlussprinzip beachten: Nur wer richtig einfädelt und Lücken lässt, kann weiteren Stau vermeiden.
Reißverschlussprinzip beachten: Nur wer richtig einfädelt und Lücken lässt, kann weiteren Stau vermeiden.

Es ist ein simples Prinzip bei Fahrbahnverengungen aufgrund von Baustellen oder Unfällen: Man lässt ein Auto hinein in die Spur, der Hintermann macht es genauso. Doch in der Praxis klappt das Reißverschlusssystem auf Autobahnen oft nicht. Sturheit und Unwissenheit spielen eine Rolle.

Ob vor Baustellen oder an Unfallorten: Wenn auf der Autobahn Spuren gesperrt sind, stockt es schnell. Wenn nun Autofahrer das Reißverschlussprinzip missachten, dauert es für alle noch länger – dann ist noch mehr Stau programmiert.

Der Reißverschluss sorgt dafür, dass alle rollen und im besten Fall niemand stehen bleiben muss. Die eine wichtige Regel dafür: Nicht zu früh einfädeln, sondern erst dann, wenn die eigene Spur endet, so der Auto Club Europa (ACE).

Peinlicher Irrglaube

Das klappt aber auch nur, wenn die andere wichtige Regel beachtet wird: Alle Fahrenden auf der noch bestehenden Spur müssen das Einfädeln möglich machen und entsprechend genügend Abstand zum vorausfahrenden Auto lassen. Doch oft genug sind Sturköpfe und Pseudo-Lehrmeister am Werk, die niemanden vorlassen wollen, weil sie sich dann im Nachteil sehen – welch’ ein peinlicher Irrglaube! Im Idealfall fährt immer ein Auto von der endenden Spur in eine freie Lücke, dann das nächste Auto in die Lücke dahinter und so weiter – wie bei einem Reißverschluss eben.

Ist Nötigung im Spiel?

Wer vorsätzlich Lücken zufährt und andere am Einfädeln hindert, sorgt übrigens nicht nur für Frust und trägt dazu bei, dass der Verkehr weiter ins Stocken gerät: Man kann sich dadurch auch der Nötigung strafbar machen, so der ACE. Das gilt umgekehrt auch, wenn man das Einfädeln erzwingen will und sich hineindrängt, obwohl keine Lücke da ist. Nötigung kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot belangt werden. In schweren Fällen drohen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Freiheitsstrafe.

x