Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Thema Rentensplitting: Wie Paare die Rente teilen können

Auch für eingetragene Lebensgemeinschaften ist das Splitting möglich.
Auch für eingetragene Lebensgemeinschaften ist das Splitting möglich.

Rentensplitting statt Witwen- und Witwerrente: Dieser Vorschlag stieß auf heftige Kritik. Dabei können sich Ehepaare auch jetzt schon freiwillig für das Splitting entscheiden.

Die Option Rentensplitting richtet sich an Ehepaare, die nach 2001 geheiratet haben oder die – bei einer früheren Eheschließung – beide nach

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