Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Veranstaltungstickets: Verbraucher-Erfolg mit Haken

Das Urteil richtet sich gegen CTS Eventim, betrifft aber die ganze Veranstaltungsbranche.
Das Urteil richtet sich gegen CTS Eventim, betrifft aber die ganze Veranstaltungsbranche.

Ticketverkäufer behalten bei abgesagten Veranstaltungen oft Gebühren ein. Käufer bekommen ihr Geld deswegen in solchen Fällen nicht komplett zurück. Das geht so nicht, urteilt ein Gericht in München.

Die Corona-Krise

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