Elektromobilität Viele Schäden durch E-Scooter

Unfallträchtige E-Stehroller: Auf der Straße sind sie erlaubt.
Unfallträchtige E-Stehroller: Auf der Straße sind sie erlaubt.

Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von Elektro-Stehrollern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadensbilanz vorgelegt: Durch die E-Scooter würden „hohe Schäden“ verursacht, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag.

Im Jahr 2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadensbilanz auf wie Mofas und Mopeds.

Andere bis 45 km/h schnell

Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, darunter neben Mopeds, Mofas und E-Scootern auch Segway-Stehroller und Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, 3700 Euro.

Zum Vergleich: Bei Autos machte die durchschnittliche Schadenshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 demnach 4550 Euro aus. E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht, wie der GDV hervorhob. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Gefahr für Fußgänger

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, betonte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, fügte er hinzu. „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“

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