Elektromobilität Viele Schäden durch E-Scooter
Im Jahr 2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadensbilanz auf wie Mofas und Mopeds.
Andere bis 45 km/h schnell
Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, darunter neben Mopeds, Mofas und E-Scootern auch Segway-Stehroller und Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, 3700 Euro.
Zum Vergleich: Bei Autos machte die durchschnittliche Schadenshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 demnach 4550 Euro aus. E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht, wie der GDV hervorhob. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.
Gefahr für Fußgänger
„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, betonte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, fügte er hinzu. „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“