AUtofahrer-Tipp Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?

Nur noch etwa 20 Prozent der Vorgänge lagern im Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Akten, der Großteil ist auf Datenträg
Nur noch etwa 20 Prozent der Vorgänge lagern im Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Akten, der Großteil ist auf Datenträgern gespeichert.

Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenverkehr muss man nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaubnis wird eingezogen, teilt der ADAC mit.

Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisch nach gewissen Fristen getilgt. Nicht nur die Anzahl der Punkte allein entscheidet, wie lange sie bestehen bleiben. Relevant ist auch, in welchem Zusammenhang sie vergeben worden sind. Nach zweieinhalb Jahren verschwindet der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt. Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre. Das ist derselbe Zeitraum, der für Straftaten mit zwei Punkten gilt. Zehn Jahre muss auf eine weiße Weste warten, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug Punkte ansammelte.

Aktiv Punkte abbauen

Während dieser Prozess automatisch verläuft, können Autofahrer auch aktiv Punkte abbauen. Doch das geht nur eingeschränkt, bremst der ADAC voreilige Hoffnungen von Punktesündern. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Rund 400 Euro kostet so eine Schulung laut ADAC. Sie werde von Fahrschulen, Tüv oder Dekra angeboten. Doch diese Seminarteilnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Und ein Punkteabbau durch eine Teilnahme ist nicht zu erreichen, wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind.

Seinen Punktestand kann man kostenlos durch Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Telefonisch sei das nicht möglich, so der ADAC.

Der Nachweis der Identität ist erforderlich. Das kann durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch Kopien von Personalausweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen.

Ermahnung kostet

Übrigens nicht erst bei acht Punkten drohen Konsequenzen: Wer schon vier Punkte auf dem Konto hat, wird schriftlich ermahnt, bei sechs Punkten folgt eine Verwarnung. Beides ist mit je 17,90 Euro plus Zustellgebühren kostenpflichtig, so der Autoclub.

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