Wirtschaft Was ist der Basiszinssatz?

Verbraucher und Unternehmen, die in Verzug geraten, weil sie eine Rechnung oder andere Geldforderung nicht pünktlich begleichen, müssen nach gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen zahlen. Wie hoch diese Zinsen sind, hängt vom – im Zeitablauf variablen – Basiszinssatz ab. Bei Verträgen unter Beteiligung eines Verbrauchers liegt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Geht es um ein Rechtsgeschäft zwischen Unternehmen, beträgt der Zuschlag auf den Basiszinssatz 9 Prozentpunkte (8 Prozentpunkte bis Juli 2014). Dies regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Dem allgemeinen Zinstrend folgend, hat der Basiszinssatz in Deutschland seit Anfang 2013 einen negativen Wert. Derzeit beträgt er minus 0,88 Prozent. Kommt ein privater Verbraucher in Zahlungsverzug, kann er also zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4,12 Prozent (Zuschlag von 5 Prozentpunkten) herangezogen werden. Trotz des negativen Basiszinssatzes können Gläubiger von säumigen Schuldnern also Verzugszinsen im Plus-Bereich verlangen. Die Höhe des Basiszinssatzes bestimmt die Deutsche Bundesbank zwei Mal jährlich, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Sie orientiert sich dabei an den jüngsten Veränderungen des Zinssatzes, zu dem sich private Banken von der Europäischen Zentralbank wöchentlich Geld leihen können (im Rahmen der sogenannten Hauptrefinanzierungsgeschäfte). Den Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank im Bundesanzeiger sowie auf ihrer Internetseite. Vor dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 lag der Basiszinssatz zeitweise bei über 3 Prozent. Zum 1. Januar 2009 ging er schlagartig auf 1,62 Prozent und zum 1. Juli 2009 auf 0,12 Prozent zurück. Den Basiszinssatz gibt es in dieser Form seit 2002. Zuvor bildete der Diskontsatz der Bundesbank die Grundlage zum Berechnen von Verzugszinsen. In Verzug kommt ein Verbraucher beispielsweise, wenn er ein in der Rechnung konkret genanntes Kalenderdatum oder eine andere Zeitvorgabe für die Zahlung („10 Tage nach Rechnungserhalt“) nicht einhält. Der Verzug tritt dann ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Lässt die Rechnung den Zahlungstermin offen, löst die erste Mahnung den Zahlungsverzug aus.

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