Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Wie die Grundsteuer-Erklärung leichter von der Hand geht

Alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien müssen bis 31. Oktober Angaben über ihren Besitz machen.
Alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien müssen bis 31. Oktober Angaben über ihren Besitz machen.

Viele Eigentümer von Immobilien treibt die Sorge um, die von ihnen eingeforderte Grundsteuer-Erklärung für ihr Haus oder die Wohnung ordnungs- und fristgemäß abgeben zu können. Im Internet ist nun ein neues Portal freigeschaltet, das helfen soll.

Das Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“

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