Wirtschaft Zur Sache: „Bei Missbrauch haften Banken“

Das kontaktlose Bezahlen mit NFC-fähigen Karten halten die meisten Fachleute für weitgehend sicher vor Missbrauch. „Nach menschlichem Ermessen können es sich die Kunden derzeit sparen, Geld für einen zusätzlichen technischen Schutz auszugeben“, sagt Markus Montz von der Fachzeitschrift c„t. Erstens müssten Kriminelle ein Zielkonto einrichten, auf das sie das Geld ihrer Opfer leiten, womit eine erhebliche Entdeckungsgefahr für sie bestehe. „Ein engmaschiges Sicherheitsnetz der Banken lässt auffällige Zahlungsvorgänge rasch erkennen“, so der Experte. Zweitens sei es für Gauner nicht einfach, in der Öffentlichkeit ein Lesegerät in maximal vier Zentimeter Entfernung an eine NFC-Karte zu halten. Montz: „Für nur 25 Euro pro Buchung werden potenzielle Täter das Risiko, dabei erwischt zu werden, kaum eingehen. Da dürfte es leichter sein, gleich die ganze Geldbörse aus der Tasche zu ziehen.“ Sollte es dennoch zu einer unbefugten Abbuchung vom Bankkonto ohne Eingabe der Pin durch einen Dritten kommen, „haftet nach unserer Auffassung die Bank für den Schaden, nicht der Kunde“, sagt Jurist David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Grund: Für das Auslösen einer Zahlung bedürfe es im Regelfall einzig und allein der Karte mit Kontaktlos-Funktion, nach der Pin werde nur gelegentlich gefragt. „Damit handelt es sich um einen Zahlungsvorgang ohne sogenannte starke Kunden-Authentifizierung“, erläutert Riechmann. Für solche Fälle sichere das Gesetz (BGB, § 675v) den Kunden gegen eine eigene Haftung gut ab. Laut EU-Vorgaben dürfen Systeme ohne starke Kunden-Authentifizierung generell nur angewendet werden, wenn pro Zahlung maximal 50 Euro abgebucht werden und die Abbuchungen seit der letzten Pin-Eingabe zusammen höchstens 150 Euro betragen oder es höchstens fünf Abbuchungen ohne Pin-Eingabe gab.

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