Wirtschaft Zur Sache: Erstattungsantrag einreichen

Grundsätzlich kann beschädigtes Geld bei einer Bundesbankfiliale abgegeben oder per Post an den Sitz des Nationalen Analysezentrums in Mainz geschickt werden. Die Bundesbank empfiehlt, auch kleinste Teile oder Reste mit einzureichen. Es gehe darum, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Zudem soll zum Beispiel bei verbrannten Scheinen darauf geachtet werden, dass keine Festkörper – zum Beispiel Münzen – die Asche beim Transport weiter zerstören können. Am besten wird beschädigtes Geld der Bundesbank zufolge mit dem entsprechenden und vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag eingereicht. Der kann etwa auf der Internetseite der Bundesbank herunterladen werden. Wichtig seien vor allem Angaben zur Ursache der Beschädigung. Bei Anträgen mit Banknoten oder auch Münzen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt worden sind, bittet die Bundesbank um eine schriftliche Auflistung der Substanzen.

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