Heizkostenhilfe Zuschuss zu Öl und Holz: bisher nur Online-Anträge möglich

Hilfe kann beantragen, wer etwa Heizöl sehr teuer getankt hat. Nämlich zu mehr als dem Doppelten des festgelegten Durchschnittsp
Hilfe kann beantragen, wer etwa Heizöl sehr teuer getankt hat. Nämlich zu mehr als dem Doppelten des festgelegten Durchschnittspreises von 2021.

Haushalte in Rheinland-Pfalz, die mit Öl, Holz und Holzpellets sowie mit Flüssiggas heizen, können einen Heizkostenzuschuss beantragen. Bislang geht das nur online. Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen. Womöglich gibt es bald Anträge auf Papier.

„Uns erreichen derzeit sowohl Fragen von Betroffenen als auch von Verbandsgemeinden, bei denen Menschen um Hilfe bitten“, sagt Antje Kahlheber, Projektleiterin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch Gemeinden wüssten nicht, „an wen sie die Ratsuchenden ohne Internet verweisen sollen“.

Entlastung nur bei sehr hohem Einkaufspreis

Die Entlastung indes greift nur, wenn der 2022 gezahlte Energiepreis mehr als doppelt so hoch lag wie der Durchschnittspreis aus dem Jahr 2021. Für diese Durchschnittsdaten aus 2021 gelten feste Referenzpreise: Heizöl 71 Cent pro Liter, Scheitholz 85 Euro pro Raummeter, Holzpellets 24 Cent pro Kilo, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilo, Holzbriketts 28 Cent pro Kilo, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilo und Flüssiggas 57 Cent pro Liter (jeweils inklusive Mehrwertsteuer).

Papierne Möglichkeit für Antrag soll kommen

Erstattet werden 80 Prozent der Kosten die über die Verdopplung hinausgehen, maximal 2000 Euro pro Haushalt. Eingereicht werden können Rechnungen für 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Das Lieferdatum zählt. Der Antrag muss online beim Land gestellt werden (heizkostenhilfe.rlp.de). Für Rheinland-Pfalz habe es auf Anfrage der Verbraucherzentrale erst geheißen, man müsse den Antrag gegebenenfalls online mit Hilfe von Bekannten oder Verwandten stellen. Telefonisch sei der Verbraucherzentrale dann gesagt worden, es solle auch die Möglichkeit eines Papierantrags geben. Wann? Das sei unklar.

Die Antragstellung ist den Angaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung zufolge zunächst bis 20. Oktober möglich.

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