Wirtschaft Zweitmarkt-Tickets sind riskant

Ed Sheeran gehört derzeit zu den populärsten Musikern. Fans zahlen auf Zweitmarktplattformen oft hohe Preise für Eintrittskarten
Ed Sheeran gehört derzeit zu den populärsten Musikern. Fans zahlen auf Zweitmarktplattformen oft hohe Preise für Eintrittskarten. Wenn sie Pech haben, wird ihnen dennoch der Zutritt zum Konzert verweigert.

«Ludwigshafen.» Wer auf Zweitmarktbörsen im Internet Tickets für begehrte Konzerte und Fußballspiele kauft, riskiert viel Geld und Ärger. Personalisierte Karten sollen den Schwarzmarkt eindämmen.

Kürzlich in Hamburg, vorher schon in Berlin und Gelsenkirchen: Tausende Fans des Sängers Ed Sheeran durften nicht zum Konzert ihres Idols. Und das, obwohl sie bezahlt hatten, manchmal sogar bis zu 500 Euro. Im Kampf gegen Schwarzmarkthändler hatte der Veranstalter für die Deutschland-Tournee des britischen Musikers ausschließlich personalisierte Tickets verkauft. Rein darf damit nur, wer namentlich darauf vermerkt ist und sich ausweisen kann. Wer über Zweitmarktbörsen im Internet wie Viagogo gekauft hatte, hielt jedoch die Eintrittskarte eines anderen in der Hand. Was den frustrierten Ed-Sheeran-Fans passiert ist, ist fast schon typisch für diesen Festival-Sommer. Horrende Preise, schlechtere Plätze, wertlose Eintrittskarten: Die Beschwerden über den boomenden Schwarzmarkt häufen sich. „Verbraucher werden gezielt getäuscht“, warnt Johannes Ulbricht, Justiziar des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (BDV). Viele Fans lassen nichts unversucht, an Eintrittskarten zu kommen. Sind die Veranstaltungen am Ticketkiosk oder auf lizensierten Verkaufsseiten wie Eventim oder Ticketmaster ausverkauft, schlägt die Stunde der Zweitmarktplattformen im Internet. Was heiß begehrt ist, wird im Netz häufig zum doppelten, dreifachen oder auch fünffachen Preis angeboten. Etwa 20 Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich laut Ulbricht inzwischen auf dem Schwarzmarkt. Portale wie Viagogo oder die Ebay-Marke Stubhub seien den meisten Künstlern, Veranstaltern und Festivalbetreibern ein Dorn im Auge, kritisiert der Fachmann. Wer dort kauft, handle sich in der Regel nichts als Probleme ein. „Finger weg von Zwischenhändlern“, mahnt Ulbricht zur Vorsicht. Ein Grund, warum der Schwarzmarkthandel mit überteuerten Karten so brummt, liege an der Aufmachung, erklärt Christian Gollner, Jurist der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Viagogo & Co vermitteln den Eindruck, sie seien offizielle Ticketverkaufsstellen. Die Seiten sehen aus wie echte Ticketshops – mit Stadionplänen, Sitzreihen und noch verfügbaren Plätzen. Dass man von privat kauft, wird nicht erwähnt. Der echte Verkäufer bleibt im Dunkeln. Die Verbraucherzentrale Bayern hat den Schweizer Anbieter Viagogo vor Kurzem wegen des intransparenten Geschäftsmodells und der Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht München verklagt. Wer bei inoffiziellen Händlern kauft, hat keinerlei Sicherheit, dass er für das viele Geld tatsächlich einen schönen Abend erleben wird. Mal werden die teuren Karten erst auf den letzten Drücker versendet, mal wird eine schlechtere Platzkategorie als bestellt geliefert oder personalisierte Tickets, die wertlos sind, wenn sie beim Veranstalter nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurden. „Es gibt immer mehr Festivals und Konzerte, bei denen auf personalisierte Eintrittskarten gesetzt wird, um den Schwarzmarkt einzudämmen“, berichtet Ulbricht. Doch die Fans achten häufig nicht darauf, dass das Ticket an den Namen eines anderen gebunden ist – und müssen wie bei Ed Sheeran am Ende draußen bleiben. Grundsätzlich sollte das Umschreiben personalisierter Eintrittskarten möglich sein. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Wer inoffiziell gekauft hat, beißt meist auf Granit. Reinfallen können Fans zudem mit gefälschten Karten oder solchen, die mehrfach verkauft werden, aber gar nicht existieren. Oder es wird gar nichts versendet. Reklamieren bringt meist nichts. Vom Internet-Kauf zurücktreten ist unmöglich. Veranstaltungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Fällt die Veranstaltung aus, geht der Käufer von Schwarzmarktkarten leer aus. „Das Internet ist voll von dem ganzen Ärger“, berichtet Gollner. Tickets sollten nur von autorisierten Quellen gekauft werden, empfiehlt er. Geprellte Verbraucher können sich rechtlich kaum wehren. Grundsätzlich ist es Privatleuten erlaubt, Tickets zu kaufen und sie weiter zu verkaufen. Selbst Aufschläge in moderatem Rahmen sind nicht verboten. Erst wenn sie die Zweitmarktbörsen zum gewerblichen Handel nutzen, wird ihr Tun illegal. Von den Plattformen, die mit dem Weiterverkauf beste Geschäfte machen, ist keine Unterstützung zu erwarten. Sie arbeiten in einer rechtlichen Grauzone, die endlich geregelt gehört, fordert Ulbricht.

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