Pirmasens Prozess: Geld von Baufirma veruntreut?

Vor dem Amtsgericht ging es auch umdie Anschaffung eines Baggers für 12.000 Euro.
Vor dem Amtsgericht ging es auch umdie Anschaffung eines Baggers für 12.000 Euro.

Im Verfahren gegen einen 30-Jährigen wegen angeblich veruntreuter Gelder einer Baufirma und einer dubiosen Geschichte mit einem Bagger, hat das Schöffengericht am Mittwoch einen der Firmeninhaber und einen Bankmitarbeiter gehört.

Der heute 38-jährige Mitinhaber der mutmaßlich geschädigten Firma erzählte über eine Dolmetscherin: Der Angeklagte habe die Idee gehabt, zu dritt eine Baufirma zu eröffnen, „um voranzukommen“. Der Angeklagte hätte sich um Behörden, Finanzen, Dokumente, Verträge und Aufträge kümmern und auch auf Baustellen mitarbeiten sollen, da dieser als einziger gut deutsch verstanden und gesprochen habe. Der Zeuge und ein dritter Mann hätten die Arbeiten ausgeführt. Der Angeklagte habe die Aufträge eingeholt und ihnen gesagt, was wo und wie zu tun sei.

Angemeldet wurde das Gewerbe aber nur auf den Namen des Zeugen und des weiteren Mannes, nicht aber auf den des Angeklagten. Der habe das nicht gewollt und gesagt, er habe schon ein Gewerbe. Welches, wusste der 38-Jährige aber nicht. Rechnungen habe der aber für seine Tätigkeit nicht geschrieben. Verdient hätten sie alle „abhängig von der Auftragslage“. Was der Angeklagte verdient habe, wisse er aber nicht, sagte der Gewerbe-Inhaber.

Gemeinsames Firmenkonto

Sie seien zu dritt auf der Bank gewesen und hätten ein Firmenkonto eröffnet – auf seinen und den Namen des Angeklagten. Nur sie beide hätten eine EC-Karte bekommen. Der Angeklagte habe Vollmacht erhalten, so dass er verfügen, überwachen und alles managen konnte, gab der Zeuge an. Ob man das Konto auch überziehen konnte, wisse er aber nicht.

Material für die Baustellen, habe der Angeklagte gekauft oder bestellt – das sei nicht ohne Deutschkenntnisse gegangen. Rechnungen habe der ihm aber nicht vorgelegt. Er könne nicht sagen, welches Geld wohin gegangen sei, bekannte der 38-Jährige. Der 30-Jährige habe auch Geld zum Leben für die beiden Gewerbe-Inhaber (je 2000 Euro) abgehoben und ihnen zum Ende des Monats gegeben, bestätigte der Zeuge die Angaben des Angeklagten.

Offene Rechnungen

Nach etwa sechs Monate habe er Schreiben erhalten, Rechnungen seien nicht bezahlt worden. Da seien ihm Zweifel gekommen, ob etwas nicht stimmt. Es sei zum Konflikt zwischen ihnen gekommen, zumal er immer mehr solcher Briefe erhalten habe. Der Angeklagte habe abgewiegelt: „Alles wird gut.“ Aber der Firmeninhaber erkannte: „Ich habe mich zu sehr dem Angeklagten anvertraut.“

Weiter erzählte der 38-Jährige: Er habe nicht gewusst, dass der Angeklagte und ein 52-jähriger Mann einen Bagger für die Firma kaufen wollten. Er sei zwar mit zur Baggerfirma gefahren. Aber er wisse nicht, welchen Zweck die Fahrt gehabt hatte. Zwei Tage später habe er erfahren, dass der 52-Jährige Geld aufs Firmenkonto überwiesen habe. „Ich hätte das nicht zugelassen“, erklärte der Zeuge. Ob der Angeklagte das Geld abgehoben habe oder das Konto da schon im Minus war, wusste der Gewerbe-Inhaber aber nicht.

13.000 Euro fehlen

Ein Bank-Mitarbeiter erläuterte, dass es nach der Konto-Eröffnung durchaus möglich war, das Firmenkonto ein paar Tage oder Wochen zu überziehen, wenn regelmäßig Geld einging. Dazu habe es ein vereinfachtes Verfahren ohne Kunden-Unterschrift gegeben. Schließlich sei ein Minus von 13.000 Euro aufgelaufen. Wer die Genehmigung der Überziehung beantragt hatte, wisse er aber nicht. 12.000 Euro seien schließlich von einer anderen Person ausgeglichen worden.

Der Richter merkte an, dass der genannte 52-Jährige Ende Mai 2022 exakt 12.000 Euro für den angeblichen Bagger-Kauf überwiesen hatte. Die Verhandlung wird am 15. Mai fortgesetzt.

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