Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Todesschütze von Ranschbach nicht psychisch krank

Stefan Beck (rechts) hält seinen Mandanten (links) für schuldunfähig.
Stefan Beck (rechts) hält seinen Mandanten (links) für schuldunfähig.

Der Prozess um die Todesschüsse von Ranschbach endet mit einem unerwarteten Urteil. Dass der Täter eine lange Haftstrafe bekommt, hält dessen Verteidiger für einen Fehler.

„Ich bin der Meinung, dass man das Urteil aufheben muss“, sagt Stefan Beck am Mittwochmorgen. „Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen“,

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