Bad Dürkheim Abschied vom Führerschein aus Papier

Der rosa Führerschein muss umgetauscht werden.
Der rosa Führerschein muss umgetauscht werden.

Wer noch einen alten Führerschein aus Papier hat, muss ihn demnächst gegen einen neuen in Form einer Plastikkarte eintauschen. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Betroffen sind 7000 Bürger.

Konkret sollten sich alle Autofahrer beeilen, die noch einen Papierführerschein haben und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Diese müssen bis 19. Januar getauscht haben, so die Kreisverwaltung. Wer später geboren wurde oder schon eine Plastikkarte hat, hat noch ein wenig mehr Zeit. Alle, deren Führerschein erst nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen überhaupt nichts tun.

„Der neue Führerschein ist dann einheitlich in der gesamten EU“, erklärt Kreisbeigeordneter Sven Hoffmann (CDU), in dessen Zuständigkeit die Führerscheinstelle im Kreishaus fällt. Teil dieser Einheitlichkeit ist eine Befristung auf 15 Jahre. Diese besteht für den deutschen Führerschein erst seit 2013 – weshalb alle Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, getauscht werden müssen. „Das ist aber ein reiner Verwaltungsakt“, betont Hoffmann. „Der Austausch ist mit keiner Fahrprüfung oder ähnlichem verbunden. Es muss nur das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden.“

Tausch ist gestaffelt

Die Frist für den ersten Tausch richtet sich nach der Frage, ob man noch einen Führerschein aus Papier oder schon einen aus Plastik hat. Wer einen aus Papier hat, ist als erstes an der Reihe. Hier ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Bei den Plastikkarten ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Im Landkreis Bad Dürkheim müssen bis zum 19. Januar rund 8000 Personen ihren Führerschein tauschen. Nur etwa 1000 haben dies bereits getan.

Die anderen haben zwar noch mehr Zeit, können aber schon tauschen. Ansprechpartner ist zunächst das Bürgerbüro vor Ort bei der Stadt oder Verbandsgemeinde. Unbedingt mitbringen: den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro fällig. Der Antrag wird vom Bürgerbüro an die Führerscheinstelle beim Kreis weitergeleitet. Nach etwa drei Wochen kommt der neue Führerschein von der Bundesdruckerei, diesen kann man wiederum beim Bürgerbüro oder im Kreishaus abholen. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahren ohne gültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Es gibt Sonderregeln

Eine Sonderregel gibt es für alle, die eine Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen mit der alten Klassen-Bezeichnung 2 haben. Diejenigen brauchen spätestens im Alter von 50 Jahren, sofern diese Lkw-Klassen erhalten bleiben sollen, einen neuen Führerschein. Diese Fahrerlaubnisklassen werden stets nur für fünf Jahre auf Antrag erteilt. Für den Erhalt dieser Klassen muss dann auch – anders als beim „normalen“ Führerschein – die körperliche Eignung und das Sehvermögen nachgewiesen werden mit entsprechenden ärztlichen Gutachten. Auch wer seine Fahrerlaubnis beruflich nutzt, Fahrgäste befördert oder einen internationalen Führerschein braucht, muss eventuell eine andere Regelung beim Umtausch beachten, so der Kreis. In diesen Fällen informiere die Führerscheinstelle.

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