Bad Dürkheim Salomonisches Urteil

Jahr für Jahr von der Kommunalaufsicht im Kreishaus zum Sparen verdonnert zu werden und dann ausgerechnet aus diesem Haus eine Rechnung für eine seiner Meinung nach zum damaligen Zeitpunkt unnötige Dienstleistung zu bekommen – damit wollte sich der Ortsbürgermeister von Bobenheim am Berg nicht abfinden. Am Mittwoch bekam Dietmar Leist vor dem Kreisrechtsausschuss zu zwei Fünfteln Recht. Anlass für den Widerspruch des CDU-Ortschefs war eine Rechnung aus dem Frühling vergangenen Jahres über exakt 605,84 Euro für die Begutachtung des Brandschutzes im Dorfgemeinschaftshaus. Solche wiederkehrenden Prüfungen sind gemäß einer Verordnung des Landes alle fünf Jahre durchzuführen und in den vergangenen Monaten in zahlreichen Bürgerhäusern im Landkreis vorgenommen worden. Erstmals, wie es aus der Bauabteilung heißt. Dass solche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes notwendig sind – weil beispielsweise immer wieder Fluchtwege versperrt oder zugestellt sind –, will Leist gar nicht in Frage stellen. Was den Bürgermeister vor dem Kreisrechtsausschuss hörbar auf die Palme bringt, ist der Umstand, dass das Bobenheimer Dorfgemeinschaftshaus just 2014 fertig umgebaut und bei dieser Gelegenheit offiziell abgenommen worden war. Und dass er für eine erneute Begehung gerade einmal drei Jahre später zahlen sollte, während er andererseits beispielsweise für eine Schaukel auf dem örtlichen Spielplatz um Spenden betteln gehen muss. Der Vorsitzende des Kreisrechts-ausschusses, Achim Martin, macht im Wortsinne kurzen Prozess und teilt die Rechnung auf: Den Jahren zwischen den Brandschutzbegehungen gemäß übernehmen die Gemeinde drei und der Kreis zwei Fünftel der Rechnung. „Salomonisch“ nennt selbst der Beschwerdeführer diese Entscheidung. Zwar dürften die gesparten 242,34 Euro – abzüglich der Verfahrenskosten – den Bobenheimern keine wirklich großen Sprünge ermöglichen. Aber ein bisschen geht es dem Bürgermeister schließlich auch um öffentliche Kritik am Prinzip: Dass der Kreis mangels eigener Mitarbeiter einen externen und damit teureren Begutachter beauftragt hat. Und dass die verschuldeten Kommunen ständig zum Sparen gedrängt und gleichzeitig mit immer mehr kostenpflichtigen Aufgaben und Auflagen belastet werden.

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