Kreis Bad Dürkheim Schweinepest-Ausbruch lokal begrenzt

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Nachdem am 15. August zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein ausgebrochen war, gelte es jetzt, eine Frist von 90 Tagen abzuwarten. So lange müssten die Regeln der vom Landkreis Bad Dürkheim erlassenen Allgemeinverfügung aufrecht erhalten werden. Das sagte der für das Veterinäramt zuständige ehrenamtliche Kreisbeigeordnete Jonas Bender (SPD) am Mittwoch im Kreistag. Betroffen war ein Gerolsheimer Kleinstbetrieb.

Die Schweinepest habe durch seine lokale Begrenzung schnell eingedämmt werden können, erläuterte Bender. Man habe Spürhunde und Drohnenflüge eingesetzt, aber keine Kadaver im Umkreis gefunden. Auch habe man dort nur eine geringe Wildschweinpopulation nachgewiesen. Wenn bis Mitte November keine weiteren ASP-Fälle hinzu kommen, könnten die für die Sperrzone III (Umkreis von zehn Kilometern um Gerolsheim) getroffenen Maßnahmen wieder aufgehoben werden, kündigte der Beigeordnete an. Dies betrifft Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung.

Unabhängig dazu seien die Vorschriften anzusehen, die den Kreis als Pufferzone durch Ausbrüche bei Wildschweinen in der Sperrzone 1 im Kreis Bergstraße tangieren, so Bender. Hier unterliege der Landkreis Bad Dürkheim weiter den geltenden Landesregeln, die sich insbesondere auf die Jagd auswirken.

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