Donnersbergkreis „Auf Risiko wurde stets hingewiesen“

„Von einer ’Vertuschung’ zu sprechen, kommt einer bewusst unwahren Behauptung gleich. Alle Sachverhalte der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) werden, ähnlich privatwirtschaftlichen Unternehmen, in nichtöffentlichen Sitzungen des Verwaltungsrates behandelt. Auch Sitzungen des Verwaltungsrates einer Sparkasse (ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts) sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.“ Das betont Michael Groß, Vorstand der kommunalen Energiegesellschaft Eniro, zu unserem Bericht „Die Eniro fährt doch voll gegen die Wand“ (20. Dezember).

In dem Bericht war es unter anderem um die Forderung der FWG-Fraktion gegangen, zur kommunalen Energie-Gesellschaft Eniro einen Akteneinsichtsausschuss einzusetzen. Dabei hatte FWG-Vorsitzender Helmut Hyner unter anderem prognostiziert, die AöR fahre „voll gegen die Wand“. Die einst winkenden acht Prozent Ertrag seien längst nurmehr ein Luftschloss; man sei Unternehmen aufgesessen, die falsche Annahmen vorgegaukelt hätten – so nur einige der von Hyner vorgebrachten Vorwürfe. Groß zufolge ist die VG mit einem Anteil von zwölf Prozent bei der Eniro nur einer von 20 Gewährträgern. Auch die Stadt Rockenhausen (ebenfalls zwölf Prozent) und alle Ortsgemeinden (je vier Prozent) sind beteiligt. Organe der Anstalt seien der Vorstand und der Verwaltungsrat, in dem jede beteiligte Kommune durch ihren Bürgermeister vertreten ist. „Alle relevanten Entscheidungen werden in diesem Gremium beraten und entschieden“, so Groß. Bei den von Hyner genannten acht Prozent Rendite, schreibt Groß, handele es sich um eine Vorgabe der VG im Innenverhältnis. Demnach könne der Vertreter der VG in der Anstalt dem Bau einer Anlage nur zustimmen, wenn die Rendite für diese Anlage über acht Prozent liege. Sei diese geringer, müsse der Vertreter zunächst im VG-Rat sein Abstimmungsverhalten beraten und beschließen lassen. In der Sitzung des VG-Rates hatte Hyner gefordert, die Eniro solle dem Verbandsgemeinderat einen Businessplan vorlegen, wie ihn auch andere Unternehmen vorlegen müssten, die bei einer Bank ein Darlehen wünschten. „Selbstverständlich erfolgt eine Entscheidung im Verwaltungsrat auf Grundlage eines qualifizierten Businessplanes, wie er von den Banken, aber auch von jedem Verwaltungsratsmitglied gefordert wird“, teilt Groß hierzu in seiner Stellungnahme mit. Bislang sei unter der Beteiligung der Eniro eine Windkraftanlage durch die Tochtergesellschaft Nero errichtet worden. Dieser Entscheidung hätten nicht nur ein Businessplan, sondern auch die erforderlichen Gutachten und die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zugrundegelegen. „Für eventuell geplante Anlagen, bei denen diese Informationen noch nicht vorliegen, einen auf Vermutungen basierenden Businessplan vorzulegen, kann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen“, gibt Groß zu bedenken. Ein Businessplan werde erst erstellt, wenn für eine Realisierungsentscheidung die Gutachten und Genehmigungen vorliegen. Dann würde dieser Verwaltungsrat und Banken vorgelegt. Der Verwaltungsrat wird laut Groß über den Stand der Projektentwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Ebenso werde der VG-Rat im Rahmen der Beteiligungsberichte informiert. So sei dieser am 27. Mai 2015 im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung in Schönborn ausführlich über den geplanten Ablauf der Projektentwicklung und die Umsetzung aufgeklärt worden. „Auch auf das bestehende unternehmerische Risiko einer Projektentwicklung und die Möglichkeit, dass einzelne Anlagen aus den verschiedensten Gründen nicht genehmigungsfähig sind und schon in der Phase der Projektentwicklungen Kosten bei der Eniro beziehungsweise deren Tochtergesellschaft verbleiben, wurde in diesen Sitzungen stets hingewiesen“, betont Groß, der anmerkt, dass man sich bei der Gründung der AöR als Kommunalunternehmen bewusst für die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Rechtsform entschieden habe. „Hierdurch kann ein solches Unternehmen auch aufgrund kürzerer Entscheidungswege effektiver agieren.“ |red

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