Donnersbergkreis Ermäßigung ja – aber in welcher Höhe?

2014 hat das Land die Ehrenamtskarte eingeführt – bis jetzt besitzen sie über 3300 Bürger. Derzeit sind 107 Kommunen dabei, daru
2014 hat das Land die Ehrenamtskarte eingeführt – bis jetzt besitzen sie über 3300 Bürger. Derzeit sind 107 Kommunen dabei, darunter die VG Rockenhausen sowie die Städte Kirchheimbolanden und Eisenberg.

Sollen in der VG Rockenhausen aktive Feuerwehrleute freien Eintritt ins Naturerlebnisbad oder lediglich – wie kürzlich im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen – eine 25-prozentige Ermäßigung auf das Ticket bekommen? Darüber hat der Verbandsgemeinderat am Mittwoch in Würzweiler im Zusammenhang mit der Einführung der Ehrenamtskarte diskutiert. Zugrunde gelegen hat den Beratungen ein Antrag der FWG-Fraktion, die den Wehrleuten grundsätzlich kostenlosen Zugang zum Bad ermöglichen wollte. Der Vorschlag wurde zwar mehrheitlich abgelehnt – für FWG-Vorsitzenden Helmut Hyner ist die Idee damit aber nicht vom Tisch.

Wie berichtet, hat der VG-Rat im vorigen September auf Antrag der SPD-Fraktion bei einer Gegenstimme (Hubert Prügel) und drei Enthaltungen (FWG) beschlossen, die Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde einzuführen. An der vom Land 2014 ins Leben gerufenen Aktion nehmen bereits 107 Kommunen teil – darunter auch die Städte Kirchheimbolanden und Eisenberg. Inhaber der Karte dürfen in Rheinland-Pfalz (und darüber hinaus) derzeit fast 500 Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Bei der Beschlussfassung waren sich die Ratsmitglieder einig gewesen, für Feuerwehrleute eine gesonderte Regelung einzuführen. Grund: Gerade für diese Ehrenamtler sei es schwierig, die zum Erlangen der Karte notwendigen 250 Stunden pro Jahr zu leisten. Zudem handele es sich um einen ganz besonderen Dienst für die Allgemeinheit. Der Haupt- und Finanzausschuss hat nun für alle Feuerwehr-Aktiven einen Nachlass von 25 Prozent beim Besuch des Naturbades beschlossen – „eine Rabattierung in dieser Höhe haben die anderen teilnehmenden Verbandsgemeinden im Umfeld auch“, sagte Verbandsbürgermeister Michael Cullmann. Hyner kritisierte zum einen, dass diese Entscheidung im Ausschuss getroffen wurde: „Wenn, dann muss das Leistungsspektrum der Ehrenamtskarte hier im Rat beschlossen werden.“ Zum anderen sei der 25-prozentige Rabatt „eigentlich eine Beleidigung für die Feuerwehrleute“. Das entspreche bei einem Tagespreis von vier Euro einer Reduzierung um einen Euro, „das ist nicht mehr als ein Almosen“, so Hyner, dessen Fraktion sich im Vorjahr bei der Abstimmung zur Einführung der Ehrenamtskarte enthalten hatte. Wenn wir den Aktiven „wirklich etwas Gutes tun und uns nicht blamieren wollen“, dann sollte man den Wehrleuten komplett freien Eintritt ins Bad gewähren. „Entweder wir machen es richtig, oder wir lassen es bleiben.“ Cullmann erwiderte, er habe „generell überhaupt nichts gegen diesen Vorschlag und kann den Antrag auch nachvollziehen. Doch spätestens jetzt müssten wir sagen, kostet uns das 3000, 5000 oder 10.000 Euro. Das können wir aber auf Anhieb nicht.“ Er schätze, dass „wir hier durchaus über einen fünfstelligen Betrag reden“. Deswegen regte er an, den Antrag zurückzustellen und zunächst von der Verwaltung prüfen zu lassen, wie sich eine gegenüber den Ausschuss-Festsetzungen viermal so hohe Vergünstigung für Wehrleute finanziell auf den Haushalt auswirkte. Grundsätzlich wies der VG-Chef darauf hin, „dass der Feuerwehrmann seine Arbeit nicht für eine Ermäßigung von zwei, drei oder vier Euro macht oder weil er am Ende des Jahres eine Bratwurst vom Bürgermeister bekommt. Das tut er, weil er für seine Gemeinde da sein will oder für einen Mitbürger, der bei einem Autounfall verunglückt ist.“ Die beschlossene Ermäßigung sollte deshalb eine Wertschätzung sein, „die für uns nicht die riesige Herausforderung ist“, so Cullmann. „Ich finde den Vorschlag gut, frage mich aber, was ist mit den ganzen anderen Ehrenamtlichen – lassen wir die dann außen vor?“, gab Norbert Ritzmann (SPD) zu bedenken. Auch sein Fraktionskollege Uwe Bals verwies auf Menschen, die sich für andere engagierten, beispielsweise in der DLRG oder im DRK. Ritzmann plädierte dafür, die Angelegenheit nochmals im Ausschuss zu besprechen. Dort sei es „expressis verbis“ nur um die Feuerwehrleute gegangen, entgegnete Hyner. Alle anderen Ehrenamtler könnten – sofern sie die Voraussetzungen erfüllten – ja ohnehin die Leistungen der vom Land ausgestellten Karten in Anspruch nehmen. Auf Cullmanns Vorschlag der Vertagung wollte sich Hyner nicht einlassen. Sein Antrag ist mit 14:8-Stimmen (zwei Enthaltungen) abgelehnt worden. Auf RHEINPFALZ-Nachfrage sagte der FWG-Fraktionsvorsitzende gestern, für ihn sei die Sache damit nicht erledigt. „Wir werden das in der kommenden Sitzung mit Sicherheit wieder auf die Tagesordnung bringen. Feuerwehrleute übernehmen ehrenamtlich eine Pflichtaufgabe des Staates, das muss auch entsprechend gewürdigt werden.“

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