Dielkirchen Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden erhöht

Zum Jahr 2023 wird die Grundsteuer B in Dielkirchen von 420 auf 500 Prozent angehoben.
Zum Jahr 2023 wird die Grundsteuer B in Dielkirchen von 420 auf 500 Prozent angehoben.

Auch in Dielkirchen werden nun auf Druck der Kommunalaufsicht und des Landes die Hebesätze der Realsteuern erhöht.

Wegen der schlechten Finanzlage und der Gefahr, die Genehmigung des Haushalts versagt zu bekommen, werden nach einstimmigem Votum des Gemeinderates in der Planung für 2023 und 2024 die Grundsteuer B von 420 auf 500 Prozent und die Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent angehoben. Die Grundsteuer A wird bei 330 Prozent belassen, da mit ihr nur geringe zusätzliche Einnahmen zu erzielen sind.

Die Hundesteuer wurde auf 60 Euro für den ersten, 84 Euro für den zweiten und 114 Euro für jeden weiteren Hund festgesetzt. Wegebaubeiträge werden keine erhoben; wenn sich allerdings jemand seinen Jagdpachtanteil auszahlen lässt – was derzeit nicht der Fall sei, so Ortsbürgermeister Lieb –, muss er acht Euro pro Hektar Grundbesitz an die Gemeinde zur Unterhaltung der Feldwege zahlen.

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