Donnersbergkreis Land fordert 18 000 Euro für Gemeinschaftshaus zurück

Den Betrag von 17.988 Euro muss die Ortsgemeinde Winnweiler an das Land zurückzahlen. Dies geht aus einem Bescheid der Außenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Neustadt hervor. Diese Summe ist Teil der Landeszuwendungen aus dem Investitionsstock für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Potzbach. Über diesen Rückforderungsbescheid zeigte sich Ortsbürgermeister Rudolf Jacob (CDU) überrascht. Er kann das Verhalten des Landes nur bedingt nachvollziehen.

Das Land hat im Jahr 2006 eine Zuwendung von 67.000 Euro für den Umbau des Gebäudes gewährt. Damals ging man von Gesamtkosten in Höhe von 112.484 Euro aus. Nach der Prüfung des Rechnungshofes verringern sich die zuschussfähigen Kosten nun auf 76.844 Euro, woraus sich der Erstattungsbetrag ergibt. Hinzu kommen etwa 6000 Euro Zinsen, die erst nach Eingang des zurückgeforderten Betrags von der Behörde in Neustadt berechnet werden. Satte fünf Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinnsatz der Deutschen Bundesbank verlangt das Land von der Kommune. Bürgermeister Jacob räumte ein, dass es die Verwaltung versäumt habe, während der Bauphase eine Umdeutung des Antrags auf Landesmittel aus dem Investitionsstock vorzunehmen. Allerdings machte er gegenüber dem Rechnungshof und dem Land auch deutlich, dass die zusätzlichen und anderweitig ausgeführten Arbeiten keine unnötigen Gewerke waren. Sie seien notwendig gewesen, um die Sanierung eines veralteten Gebäudes vernünftig abschließen zu können. Gerade bei Sanierungsmaßnahmen erlebe es man während der Bauphase häufiger, dass der Unterhaltungsaufwand größer als zunächst vermutet ist. Durch die zusätzlichen Arbeiten habe in Potzbach ein Werk vollendet werden können, dass von der Bevölkerung angenommen und rege genutzt werde, so Jacob, der auch auf das große ehrenamtliche Engagement für das Projekt hingewiesen hat. Zudem müsse sich das Land seiner Auffassung nach eine gewisse Mitschuld anrechnen lassen. Der erste Antrag aus dem Jahr 2002 sei mehrfach abgelehnt worden – nach mehreren Gesprächen sei dann 2006 ohne einen erneuten Antrag der Bewilligungsbescheid erteilt worden. Die Landesverwaltung habe somit auf einen Antrag zurück gegriffen, der in den Monaten nach der Bewilligung nicht aktualisiert worden sei. Die Veränderungen seien in einem Aktenvermerk festgehalten, aber nicht an die Bewilligungsstelle weitergeleitet worden. „Es ist dem Land hierdurch kein finanzieller Schaden entstanden“, so Jacob, der keine Vorwürfe in Richtung seiner Vorgänger – Verbandsbürgermeister Peter Schulz (SPD) und Ortsbürgermeister Robert Simon (SPD) – macht: Auch sie hätten sich damals für eine zweckmäßige und ordnungsgemäße Sanierung des Potzbacher Dorfgemeinschaftshauses eingesetzt. Hätte die Verwaltung das Land frühzeitig über die Änderungen im Baufortschritt informiert, wäre der Ablauf formal in Ordnung gewesen. Stattdessen muss die Ortsgemeinde nun einen großen Teil der Bezuschussung zurückerstatten – nur weil ein einfaches Schriftstück nicht auf dem Tisch einer Landesbehörde gelandet ist. Auch nach Kenntnis von Jacobs Stellungnahme beharrt das Land auf seinem Standpunkt: Beim Umbau des Dorfgemeinschaftshauses seien Arbeiten ausgeführt worden, die nicht beantragt und nicht bewilligt gewesen seien. Damit habe die Ortsgemeinde gegen die Förderbestimmungen verstoßen, was nicht ohne Konsequenzen bleiben könne. „Ortsbeirat und Ortsgemeinderat mit den Verantwortlichen waren damals bestrebt, die Sanierung ordnungsgemäß abzuwickeln“, schreibt der frühere Ortschef Robert Simon zu dem Sachverhalt. Sicherlich seien bei der Sanierung neu auftretende Mängel beseitigt worden, die bei der Stellung des Zuschussantrags noch nicht ersichtlich gewesen seien. Die Winnweilerer Verbandsgemeindeverwaltung hat nun den Rückforderungsbetrag wie auch die Zinsen ihrer Eigenschadenversicherung angemeldet. In einer ersten Stellungnahme geht die Versicherungsgesellschaft davon aus, dass keine Dienstpflichtverletzung und somit kein Erstattungsanspruch vorliege. Bezweifelt wird auch, dass dadurch der Ortsgemeinde ein Schaden entstanden sei. Die abweichend vom Förderantrag durchgeführten Maßnahmen seien bewusst gewollt gewesen, weshalb sich keine schuldhafte Dienstpflichtverletzung erkennen lasse, so die Versicherungskammer Bayern. Mit dieser Antwort gibt sich Jacob allerdings nicht zufrieden: Er hat der Versicherung eine weitere Stellungnahme vorgelegt, in der die maßgeblichen Versäumnisse nochmals erläutert worden sind. (llw)

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